Möglich wird dies durch den Beitritt der EG zur „Genfer Akte des Haager Überein-kommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle“. Bisher sind dem Haager Abkommen 23 Länder beigetreten, darunter die Schweiz, Singapur und die Türkei. Die Kommission rechnet damit, dass das Ratifizierungsverfahren bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein wird. Die Geschmacksmusteranmeldung für den EU-Bereich erfolgt weiterhin beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante.
Leichtere Anmeldung von internationalen Geschmacksmustern
Möglich wird dies durch den Beitritt der EG zur „Genfer Akte des Haager Überein-kommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle“. Bisher sind dem Haager Abkommen 23 Länder beigetreten, darunter die Schweiz, Singapur und die Türkei. Die Kommission rechnet damit, dass das Ratifizierungsverfahren bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein wird. Die Geschmacksmusteranmeldung für den EU-Bereich erfolgt weiterhin beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante.