Mit dem Entwurf wird erstmalig ein so genanntes Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) eingeführt, auf dem ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 € pro Monat erhält. Es kommt nicht mehr darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt.
Bei zügigem Verlauf der Beratungen im Deutschen Bundestag kann mit einem Inkrafttreten Ende 2008 gerechnet werden.