Auf Nachfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages hat das BfJ nun klargestellt, dass im Falle von zu Unrecht eingeleiteten Ordnungsgeldverfahren das Verfahren eingestellt und die Kostenrechnung über 53,50 Euro aufgehoben wird. Betroffene Unternehmen können daher von einer sofortigen Zahlung der Verfahrenskosten aus Praktikabilitätsgründen absehen. Sollte die Verwaltungsgebühr bereits bezahlt sein, so wird diese erstattet.
Offenlegung von Bilanzen - nicht gerechtfertigte Verwaltungsgebühren zurückgenommen
Auf Nachfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages hat das BfJ nun klargestellt, dass im Falle von zu Unrecht eingeleiteten Ordnungsgeldverfahren das Verfahren eingestellt und die Kostenrechnung über 53,50 Euro aufgehoben wird. Betroffene Unternehmen können daher von einer sofortigen Zahlung der Verfahrenskosten aus Praktikabilitätsgründen absehen. Sollte die Verwaltungsgebühr bereits bezahlt sein, so wird diese erstattet.