Für Mittelständler, die in EU-Mitgliedstaaten tätig sind, soll diese internationale Rechtsform Vorteile bringen - vergleichbar mit der Europäischen Aktiengesellschaft für kapitalmarktorientierte Unternehmen. Die Unternehmen müssten keine Tochter-gesellschaften nach dem Recht der verschiedenen Mitgliedstaaten mehr gründen, sondern könnten Töchter der europäischen Gesellschaftsform installieren. Somit entfielen umfangreiche Beratungskosten über das Recht der verschiedenen Mitgliedstaaten und eine einfachere interne Verwaltungsstruktur könnte zu Einsparungen in den Betrieben führen.
Der Fragebogen ist erhältlich bei der IHK Gießen-Friedberg