Björn Grabarz hat als Kaufmann im Einzelhandel seine Ausbildung beim Polo-Shop Bonn abgeschlossen. Das Unternehmen bietet auf über 1.000 Quadratmeter Verkaufsfläche in der Bonner Thomastraße Motorradbekleidung, -zubehör und –technik an. „Die Berufsschule hat mich nicht gefordert und ich wollte mich auf jeden Fall weiterbilden“, so der 250. Stipendiat, der einen Notendurchschnitt von 1,0 erreicht hat. Bei der Suche nach Weiterbildungsmöglichkeiten kam schließlich der Kontakt zur IHK zustande, wobei er dort auf das Stipendiatenprogramm hingewiesen wurde. Die Aufnahme erfolgte dann in einem Auswahlgespräch. Grabarz hat sich für eine berufsbegleitende Weiterbildung zum geprüften Handelsfachwirt entschieden, die er nun bei der Weiterbildungsgesellschaft der IHK Bonn/Rhein-Sieg absolviert.
Seit 1991 unterstützt die IHK Bonn/Rhein-Sieg den betrieblichen Nachwuchs durch die Begabtenförderung im Arbeitskreis Personalentwicklung, der ehrenamtlich das Auswahlverfahren durch Interviews und Vorschläge umsetzt. Die IHK stellt - seit zehn Jahren mit Unterstützung der SBB Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung - die Förderakten zusammen, nimmt die Anträge an, bearbeitet sie und zahlt das Geld aus. Im Arbeitskreis sind neben Branchen- und Berufsvertretern sowie Personalverantwortlichen mittlerweile auch ehemalige Stipendiaten mit den Auswahlgesprächen betraut. „Jeder braucht Unterstützung im Berufsleben - sei es beim Auswahlverfahren zur Ausbildung oder bei der Förderung im Beruf. Keiner schafft es so ganz alleine. Wir brauchen Hilfe und wir brauchen Freunde, um uns beruflich zu entwickeln. Dieser Austausch erfolgt im Rahmen unseres Arbeitskreises mit Freunden und Unterstützern der dualen Aus- und Weiterbildung“, sagt Dario Thomas, Ausbildungsberater der IHK Bonn/Rhein-Sieg.
Das Programm Begabtenförderung berufliche Bildung
Die Höhe der Förderung soll innerhalb eines Kalenderjahres 1.700 Euro nicht überschreiten, der Höchstförderbetrag beträgt somit auf drei Jahre insgesamt 5.100 Euro pro Stipendiat. Der Stipendiat trägt einen Eigenanteil von 20 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 180 Euro pro Förderjahr. Eine Aufnahme in das Förderprogramm kann nur einmal erfolgen, auch wenn mehrere Berufsausbildungen erfolgreich abgeschlossen werden. Der Förderzeitraum beträgt drei Kalenderjahre. Bei Aufnahme in das Förderprogramm darf der Stipendiat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Aufnahme muss vor dem 25. Geburtstag erfolgen. Durch Anrechnung bestimmter Zeiten wie Mutterschutz, Elternzeit u. a. kann eine Aufnahme auch später erfolgen. Die Anrechnungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt. Die Berufsabschlussprüfung muss mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) abgelegt worden sein. Neu aufgenommene Stipendiaten müssen innerhalb von sechs Monaten die erste Weiterbildungsmaßnahme beantragen. Erfolgt dies nicht, kann der Stipendiat aus dem Förderprogramm ausgeschlossen werden.