Das KfW-StartGeld ist mit einer 80prozentigen Haftungsfreistellung ausgestattet und kann von Gründerinnen und Gründern im freiberuflichen und gewerblichen Bereich sowie von kleinen Unternehmen bis zu drei Jahre nach Gründung über die Hausbank beantragt werden. Durch die Haftungsfreistellung ist die Hausbank zu 80 Prozent des Kreditbetrags durch die KfW abgesichert. Der Darlehensnehmer haftet für den gesamten Kreditbetrag. Mit dem Darlehenshöchstbetrag von 50.000 Euro können Investitionen und Betriebsmittel (anteilig bis maximal 20.000 Euro) finanziert werden. Sofern der Darlehensnehmer für seine Bonitätsbeurteilung eigene Mittel in die Finanzierung einbringt, werden diese nicht auf den Finanzierungsbetrag angerechnet. Löhrer: "Wer beispielsweise 10.000 Euro Eigenmittel hat, kann mit dem KfW StartGeld insgesamt bis zu 60.000 Euro finanzieren."
Das Programm ist mit anderen Förderprogrammen der KfW nicht kumulierbar. Sofern der Höchstbetrag von 50.000 Euro bei der Gründung nicht ausgeschöpft wurde, können Folgeinvestitionen in den nächsten drei Jahren gefördert werden. Dies gilt auch für Gründer, die anfänglich keine Investitionen getätigt haben oder ihre Gründungsinvestitionen alternativ über die Hausbank finanziert haben. Investieren mehrere Gründer in das gleiche Vorhaben, so kann jeder von Ihnen das KfW-StartGeld beantragen. Umschuldungen und Umfinanzierungen sind ausgeschlossen.
Nähere Infos gibt es im Internet über www.kfw.de oder www.kfw-mittelstandsbank.de.