Die Landesregierung wird aufgefordert, auf die rheinland-pfälzische Landesregierung einzuwirken, die wettbewerbswidrige Abwerbepolitik einzustellen. „Die im System der nordrhein-westfälischen Gemeindefinanzierung vorgesehenen fiktiven Hebesätze verhindern eine wettbewerbswirksame Steuerpolitik der Gemeinden. Die nordrhein-westfälischen Gemeinden sind aufgrund dieser Rechtslage faktisch gehindert, mit ihren Gewerbesteuerhebesätzen in einen realisierbaren Wettbewerb zu den rheinland-pfälzischen Gemeinden zu treten“, heißt es weiter. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg und der Rhein-Sieg-Kreis weisen insbesondere darauf hin, dass sich die Situation durch die jüngste Körperschaftssteuerreform verschärft habe, da dadurch die gesamtsteuerliche Belastung zugenommen habe: „War die Gewerbesteuer bisher bei den Ansiedlungsüberlegungen eines Unternehmens lediglich nachrangig, so ist sie jetzt deutlich in den Vordergrund gerückt.“ So auch die Erfahrungen der Gemeinde Eitorf, wo eine Gewerbeansiedlung unter anderem wegen des Gefälles der Gewerbesteuer zwischen NRW und einer Gemeinde aus Rheinland-Pfalz unterblieb.
Gewerbesteuersätze müssen gesenkt werden
Abwerbepolitik der rheinland-pfälzischen Kommunen stoppen
Die Landesregierung wird aufgefordert, auf die rheinland-pfälzische Landesregierung einzuwirken, die wettbewerbswidrige Abwerbepolitik einzustellen. „Die im System der nordrhein-westfälischen Gemeindefinanzierung vorgesehenen fiktiven Hebesätze verhindern eine wettbewerbswirksame Steuerpolitik der Gemeinden. Die nordrhein-westfälischen Gemeinden sind aufgrund dieser Rechtslage faktisch gehindert, mit ihren Gewerbesteuerhebesätzen in einen realisierbaren Wettbewerb zu den rheinland-pfälzischen Gemeinden zu treten“, heißt es weiter. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg und der Rhein-Sieg-Kreis weisen insbesondere darauf hin, dass sich die Situation durch die jüngste Körperschaftssteuerreform verschärft habe, da dadurch die gesamtsteuerliche Belastung zugenommen habe: „War die Gewerbesteuer bisher bei den Ansiedlungsüberlegungen eines Unternehmens lediglich nachrangig, so ist sie jetzt deutlich in den Vordergrund gerückt.“ So auch die Erfahrungen der Gemeinde Eitorf, wo eine Gewerbeansiedlung unter anderem wegen des Gefälles der Gewerbesteuer zwischen NRW und einer Gemeinde aus Rheinland-Pfalz unterblieb.