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Negative Folgen für innerstädtischen Einzelhandel und Gastronomie befürchtet

(lifePR) (Bonn, )
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg fürchtet negative Folgen für den innerstädtischen Einzelhandel und Gastronomie durch die Unternehmenssteuerreform. „Die Hinzurechnung von Mieten und Leasingraten auf Gewerbeimmobilien führt zu hohen Zusatzlasten der Unternehmen bei der Gewerbesteuer“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Swoboda. Problematisch sei auch die massive Doppelbesteuerung, denn die Grundstücke seien bereits durch die Grundsteuer belastet: „Hohe Hebesätze in den Großstädten wirken sich negativ auf diese innerstädtischen Standorte aus. Diese Zusatzbelastungen können weder durch den Freibetrag noch durch Tarifsenkung oder Anrechnung aufgefangen werden.“

Erhebliche Mehrbelastungen haben zum Beispiel Filialbetriebe im Einzelhandel, in der Gastronomie und im Hotelgewerbe zu befürchten: Überall dort, wo das Gewerbe in gemieteten Räumen ausgeübt wird, wo Einrichtungen oder der Fuhrpark geleast sind, kann die Gewerbesteuer durch die neuen Hinzurechnungen steigen. Es gibt zwar einen Freibetrag von 100.000 Euro, der hilft aber nur den wirklich kleinen Unternehmen. Der Zuwachs an Gewerbesteuer wird bei vielen Betrieben durch die positiven Elemente der Reform nicht kompensiert. Im Gegenteil: Nach Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums kommen durch Wegfall der degressiven Abschreibung und unzureichende Mittelstands- und Vereinfachungsregeln etwa 250.000 Unternehmen schlechter weg als beim Status Quo.

Die Tarifsenkung bringt denjenigen Kapitalgesellschaften die größte Entlastung, die aus dem Vollen schöpfen können: mit viel Eigenkapital, wenig Schulden und guten Gewinnen. Nach Analysen verschiedener Geldhäuser können die deutschen Dax- und M-Dax-Unternehmen mit einem Renditeplus von fünf bis sieben Prozent rechnen, im Einzelfall sogar mit bis zu 15 Prozent. Die zusätzlichen freien Mittel können investiert oder ausgeschüttet werden. Allerdings: Wer ausschüttet, muss nachversteuern. Die Abgeltungsteuer kostet zwar nur 25 Prozent. In der Summe kann es für viele aber doch teurer kommen als beim geltenden Halbeinkünfteverfahren, weil Aufwand und Verluste nur noch begrenzt absetzbar sind.

Swoboda: „Hier heißt es: Genau rechnen! Dies gilt erst recht für Personengesellschaften und Einzelunternehmen. Sie bekommen eine sogenannte Thesaurierungsrücklage für einbehaltene Gewinne mit einem investitionsfördernden Steuersatz von gut 28 Prozent. Bei Entnahme steigt die Belastung aber auf über 47 Prozent. Die Rücklage ist zudem sehr kompliziert und kommt deshalb nur für ganz wenige Mittelständler in Frage.“
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