- IHK Bonn/Rhein-Sieg ist zuständige Stelle für ungebundene Vermittler
- Vermittlung von Versicherungen ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe
Neue Ansprechpartnerin für die Erlaubniserteilung und die Registrierung im Versicherungsvermittlerregister nach § 34 d Gewerbeordnung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg ist Angela Blank (Telefon 0228/2284-183). Alle Aufgaben (An- und Abmeldung, Prüfungsmodalitäten) rund um die Sachkundeprüfung "geprüfter Versicherungsfachmann IHK" übernehmen Marion Bülow (0228/2284-135) und Gabriele Wolff (0228/2284-137). Seit dem 22. Mai 2007 ist die Vermittlung von Versicherungen ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Für die Gruppe der sogenannten ungebundenen Vermittler sind die regionalen IHKs als Erlaubnisbehörde zuständig (Hauptsitzprinzip). Im Rahmen der Erlaubniserteilung muss u. a. ein Sachkundenachweis erbracht werden. Dazu wurde die Sachkundeprüfung "Versicherungsfachmann", ehemals durchgeführt vom Berufsbildungswerk der deutschen Versicherungswirtschaft (BWV), in die Zuständigkeit der IHK überführt. Neben dem Abschluss "Versicherungsfachmann" werden alternativ einige Berufsabschlüsse anerkannt, ebenso kann Berufserfahrung (Stichtag 31. August 2000) bis zum 31. Dezember 2008 geltend gemacht werden.