Zuständig für die Umsetzung der neuen Zulassungs- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Vermittler bringt dies den unmittelbaren Vorteil, dass sie durch eine wirtschaftsnahe Einrichtung betreut werden, die ein schlankes Zulassungsverfahren mit kompetenter Beratung verknüpfen kann. Einen Überblick über Regelungsinhalte, Zulassungsverfahren und Ansprechpartner erhalten die betroffenen Gewerbetreibenden im Internet unter www.ihk24-lueneburg.de/vvr oder telefonisch unter der Rufnummer 04131/742-428.
Im IHK-Bezirk Lüneburg-Wolfsburg sind nahezu 4.000 haupt- und nebenberufliche Versicherungsvermittler gemeldet. Darüber hinaus gibt es eine unbekannte Zahl von Gewerbetreibenden, die Versicherungen im Zusammenhang mit ihrer eigentlichen Haupttätigkeit vermitteln. Auch diese sind den neuen gesetzlichen Vorschriften in der Regel unterworfen. Hierzu zählen z.B. Kfz-Händler oder Immobilienmakler. Sie können sich aber unter bestimmten Bedingungen von der neuen Erlaubnispflicht befreien lassen. Auch für vertraglich gebundene Versicherungsvermittler ist das neue Erlaubnisverfahren verzichtbar, wenn der Versicherungspartner uneingeschränkt für Qualifikation und Haftung einsteht. Bei allen anderen Vermittlern prüfen die IHKs im Erlaubnisverfahren insbesondere die fachliche Qualifikation, die persönliche Zuverlässigkeit und das Vorhandensein einer ausreichenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Jeder Verbraucher kann ab heute (22. Mai 2007) unter der Internet-Adresse www.vermittlerregister.info recherchieren, ob der Versicherungsvermittler, zu dem er Kontakt hat, schon über eine Zulassung verfügt und worauf sich diese bezieht. Allerdings gibt es für die verpflichtende Eintragung ins Register Übergangsfristen, die erst Ende 2008 auslaufen. Ist ein Versicherungsvermittler derzeit noch nicht registriert, bedeutet dies noch nicht, dass der Vermittler unbefugt tätig oder nicht ausreichend qualifiziert ist.