Der neueste Gesetzesentwurf habe dagegen nichts mehr mit diesem sinnvollen Ansatz vom November 2005 gemeinsam: So sei die Haltefrist auf 15 Jahre verlängert worden und die Entlastung betrage nur noch 85 Prozent. Der sukzessive Steuernachlass entfalle ganz, statt dessen zähle das "Alles-oder-Nichts-Prinzip". Hinzu käme, dass ganze Branchen plötzlich nicht mehr als Unternehmen angesehen würden. Weitere Nebenregelungen, wie beispielsweise die Lohnsummenfrist, seien realitätsfremd und hätten ein Übermaß an Reglementierung zur Folge. "Vor dem Hintergrund, dass das Erbschaftsteueraufkommen weniger als ein Prozent des gesamten Steueraufkommens beträgt und speziell die Unternehmensnachfolge gerade einmal einen Anteil von 0,1 Prozent beisteuert, stehen die Komplexität des Gesetzes und das Steueraufkommen in keinem Verhältnis", schreibt Greipl. Mit diesem Entwurf werde die unternehmerische Freiheit angegriffen, das gefährde Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum.
Ärger über Erbschaftsteuer nimmt zu
Bayerische IHKs schicken Sorgenbrief an Finanzminister
Der neueste Gesetzesentwurf habe dagegen nichts mehr mit diesem sinnvollen Ansatz vom November 2005 gemeinsam: So sei die Haltefrist auf 15 Jahre verlängert worden und die Entlastung betrage nur noch 85 Prozent. Der sukzessive Steuernachlass entfalle ganz, statt dessen zähle das "Alles-oder-Nichts-Prinzip". Hinzu käme, dass ganze Branchen plötzlich nicht mehr als Unternehmen angesehen würden. Weitere Nebenregelungen, wie beispielsweise die Lohnsummenfrist, seien realitätsfremd und hätten ein Übermaß an Reglementierung zur Folge. "Vor dem Hintergrund, dass das Erbschaftsteueraufkommen weniger als ein Prozent des gesamten Steueraufkommens beträgt und speziell die Unternehmensnachfolge gerade einmal einen Anteil von 0,1 Prozent beisteuert, stehen die Komplexität des Gesetzes und das Steueraufkommen in keinem Verhältnis", schreibt Greipl. Mit diesem Entwurf werde die unternehmerische Freiheit angegriffen, das gefährde Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum.