So befürchten 53 Prozent der betroffenen Unternehmen, die Kriterien für den Verschonungsabschlag nicht erfüllen zu können. Um einen Großteil des Unternehmensvermögens bei der Übergabe an die nächste Generation nicht versteuern zu müssen, darf der Betrieb dem aktuellen Entwurf zufolge 15 Jahre lang nicht veräußert oder aufgegeben und die Ausgangslohnsumme zehn Jahre lang nicht signifikant unterschritten werden. Angesichts dieser Fristen befürchtet über die Hälfte der Unternehmen, mindestens eines der Kriterien zur Verschonung zu verletzen. "Die geplanten Fristen sind viel zu lang und widersprechen der heutigen Unternehmensrealität", sagt BIHK-Hauptgeschäftsführer Reinhard Dörfler. Jedes vierte Unternehmen sieht sich aufgrund der praxisfernen Regelung zum Verwaltungsvermögen sogar grundsätzlich davon ausgeschlossen, von den Steuererleichterungen zu profitieren.
Die bayerischen Unternehmen lehnen den aktuellen Gesetzentwurf deshalb ab und fordern in der BIHK-Umfrage die Abschaffung der Erbschaftsteuer als beste Reformalternative. "Auch das sogenannte Abschmelzmodell im Sinne des Koalitionsvertrages 2005 wäre für die Betriebe eine gangbare Alternative", so Dörfler. Bei dieser Lösung sinkt die Erbschaftsteuer mit jedem Jahr, das der Betrieb weiter besteht, um zehn Prozent, bis sie nach zehn Jahren ohne weitere Bedingungen ganz entfällt.