REACH steht für Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien. Dabei betrifft die EU-Verordnung REACH nicht nur klassische Chemieunternehmen. Unter die Richtlinie fallen ebenso Importeure und so genannte nachgeschaltete Anwender, wenn sie zum Beispiel ihre chemischen Substanzen von Lieferanten außerhalb der Europäischen Union beziehen. REACH unbedingt prüfen sollten alle Betriebe, die chemische Stoffe von Klebern, Lacken und Farben über Schmierstoffe und Trennmittel bis hin zu Metallen und Legierungen verwenden. Die Verordnung sieht als Frist für die Vorregistrierung die Zeit vom 1. Juni bis 1. Dezember 2008 vor. Wer diesen Termin verpasst, muss sich einer wesentlich aufwändigeren und strengeren Prüfung stellen.
IHK-Forum REACH am 24. Januar
Doch: Welche Unternehmen sollten konkret die Vorregistrierung prüfen? Auf welche Stoffe wird die REACH-Verordnung angewendet? Antworten auf diese Fragen werden am 24. Januar 2008 beim IHK-Forum REACH gegeben. Dann erläutern Experten der Krug und Petersen GmbH sowie vom Institut für chemische Analysen Prof. Jäger aus Tübingen die anstehenden Registrierungsverfahren.