Ganz neu ist das Modell Innovationsgutscheine des Landes Baden-Württemberg. Es unters-tützt die Innovationsvorhaben von Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern – mit Gutscheinen von 2 500 oder 5 000 Euro. Das Unternehmen kann diese kombinieren. So ist eine Förderung bis zu 7 500 Euro möglich. Jährlich stehen drei Millionen Euro zur Verfügung. Allerdings müssen die Innovationsprojekte in Kooperation mit einer Forschungs- und Entwicklungsein-richtung durchgeführt werden. Dort können die Unternehmen die Gutscheine einlösen. Die erste Frist, die es in diesem Jahr zu beachten gilt, ist der 31. März. Bis dahin können Unter-nehmen die Gutscheine beim Land Baden-Württemberg unter www.innovationsgutscheine.de beantragen.
Anträge für PRO INNO das ganze Jahr möglich
Durch den erhöhten Zuschuss ist das Förderprogramm PRO INNO für die Unternehmen noch attraktiver. Über 100 Produktentwicklungen in der Region Neckar-Alb hat das Bundes-wirtschaftsministerium bereits gefördert. Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern können einen Antrag auf Förderung einreichen. Das Programm richtet sich vor allem an Unterneh-men, die in Kooperation mit einem anderen Unternehmen oder einer Forschungseinrichtung innovative Produkte entwickeln, High- oder Low-Tech. Bei PRO INNO ist eine Unterstützung von bis zu 250 000 Euro möglich. "Den Antrag können die Unternehmen das ganze Jahr über einreichen", so Dr. Stefan Engelhard, Leiter Innovation und Umwelt bei der IHK Reutlingen. Geplant sind jedoch Veränderungen im Förderprogramm, das könnte zu einem Antragsstopp in der zweiten Jahreshälfte führen. Deshalb ist es sinnvoll, den Zuschuss von PRO INNO für die Projekte rechtzeitig zu beantragen.
Weitere Informationen gibt es unter www.innovationsgutscheine.de.