Die drei IHKs im Regierungsbezirk Tübingen nehmen die aktuelle Studie zum Anlass, erneut an das Regierungspräsidium, das Land und den Bund zu appellieren, der offensichtlichen Benachteiligung in der Verkehrsinfrastruktur wenigstens dadurch entgegen zu wirken, die in Planung befindlichen Bundesstraßenbaumaßnahmen mit Hochdruck voranzutreiben und zu realisieren. Ihrer Auffassung nach tut sich hier jedoch zu wenig.
Der Regierungsbezirk Tübingen verfügt bei einem Anteil von 25 Prozent an der Gesamtfläche Baden-Württembergs nur über 10 Prozent (106 km) des gesamten BAB-Netzes. Um diesen Nachteil auszugleichen, ist nach Auffassung der IHKs eine überproportionale Mittelzuweisung für Bundesstraßen angezeigt. Das Gegenteil ist jedoch bislang der Fall.
Der Regierungsbezirk Tübingen verfügt im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2003 bis 2015 über 41 Maßnahmen, das entspricht 31,5 Prozent der auf das Land fallenden Mittel. In den letzten fünf Jahren hat der Regierungsbezirk aber mit durchschnittlich 23 Prozent nur unterproportional von den zugewiesenen Finanzmitteln profitiert. Die IHKs appellieren daher an den Bund, diese Lücke in den künftigen Finanzzuweisungen zu schließen bzw. durch überproportionale Zuweisungen zugunsten des Regierungsbezirks Tübingen wieder auf den Anteil von 31,5 Prozent der Mittel auszugleichen. "Wir haben lange für die Berücksichtigung der Maßnahmen im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans gekämpft. Es kann nicht sein, dass diese Bemühungen auf dem Wege von unzureichenden und unterproportionalen Finanzzuweisungen seitens des Bundes konterkariert werden", kritisiert der Reutlinger IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp.
Um die im Bundesverkehrswegeplan enthaltenen Bundesstraßenmaßnahmen des Regierungsbezirks Tübingen zu realisieren, wären von Anfang an jährliche Mittelzuweisungen von rund 60 Mio. Euro nötig gewesen. Effektiv sind im Durchschnitt der Jahre 2003 - 2007 lediglich rund 25 Mio. Euro geflossen. "Wir kritisieren, dass der Bund trotz sprudelnder Lkw-Maut seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und einen ohnehin schon benachteiligten Regierungsbezirk weiter ausbluten lässt. Wir erwarten, dass der Bund von den soeben für 2008 und 2009 zusätzlich zur Verfügung gestellten 300 Mio. Euro für die Straße seine Mittelzuweisung für den Regierungsbezirk Tübingen substantiell in Richtung der benötigten 60 Mio. Euro jährlich erhöht", fordert Otto Sälzle, Hauptgeschäftsführer der IHK Ulm.
Die drei IHKs erinnern in diesem Zusammenhang an ihre Untersuchung "Das Drei-Kammer-Gebiet im Regierungsbezirk Tübingen" aus dem Jahre 2003. Darin wurde für den struktur-schwachen Raum an den sich berührenden Grenzen der drei IHK-Regionen deutlich belegt, dass die große Entfernung zu den Autobahnen und der schlechte Ausbauzustand der vorhan-denen Bundesstraßen zu einer schlechteren Entwicklung beim Wirtschaftswachstum und bei der Beschäftigung geführt haben.
Eine gute Verkehrsinfrastruktur ist eine notwendige Voraussetzung für eine hohe Prosperität. Noch zählt der Regierungsbezirk Tübingen in der aktuellen Brüsseler Studie zu den Regionen mit einem relativ hohen Bruttoinlandsprodukt pro Kopf (vgl. Karte 2). Dieses gute Abschneiden ist auf die wirtschaftlich stärkeren Gebiete des Regierungsbezirks Tübingen zurück zu führen. Wenn es nicht gelingt, die Nachteile bei der Verkehrsinfrastruktur in den Griff zu bekommen, ist nicht nur der Anschluss des ländlichen Raums an die gute wirtschaftliche Entwicklung gefährdet. Auch die prosperierenden Gebiete würden deutlich hinter ihren Möglichkeiten zurück bleiben, warnen die drei IHKs abschließend.