Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil entschieden, dass die Kürzung der Rundfunkgebührenerhöhung im Jahr 2005 durch die Ministerpräsidenten der Länder nicht verfassungsgemäß war. Das Verfassungsgericht hat sich dabei in maßgeblichen Teilen auf sein bereits 1994 getroffenes Urteil berufen, wonach die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks staatsfern erfolgen muss. Eine Einflussnahme staatlicher Institutionen auf die Finanzierung des Rundfunks - und damit auch indirekt auf dessen Programm - sei rechtlich nicht zulässig. Die Gebühren bleiben jedoch bis zum Jahr 2009 unverändert.
Rundfunkfinanzierung noch zeitgemäß?
Die Gretchenfrage bleibt bisher jedoch unbeantwortet: Ist das bisherige System der Rund-funkfinanzierung noch den Anforderungen der Zeit gewachsen? Die IHK-Organisation hatte sich vergangenes Jahr für eine Abschaffung des veralteten Geräteansatzes bei der Rund-funkfinanzierung ausgesprochen. Die Ministerpräsidenten hatten für Oktober 2007 einen Neuvorschlag für die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks angekündigt.
Politik muss handeln
Die IHK-Organisation spricht sich nach wie vor für die Abschaffung des nicht mehr zeitge-mäßen Geräteansatzes aus, um Mehrfachbelastungen auszuschließen, wie sie derzeit gang und gäbe sind. Alternative Finanzierungsformen müssen diskutiert werden. Mehrbelastungen der Wirtschaft und der Bürger darf es nicht geben. Steuererhöhungen für eine Umstellung der Rundfunkfinanzierung müssen ausgeschlossen bleiben. Die Wirtschaft sieht nun die Politik in der Verantwortung, ein für alle Beteiligten tragfähiges Finanzierungssystem zu entwickeln.
Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten neu definieren
Ungeachtet der neu zu regelnden Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss dessen Programmauftrag mit Blick auf die konkurrierenden Programme privater Anbieter und die digitale Konvergenz neu definiert werden. Dies betrifft gleichermaßen Umfang wie Inhalt des Programmangebots. Dazu müssen die Öffentlich-Rechtlichen Anbieter selbst einen konkreten Vorschlag unterbreiten. Für die gesellschaftliche Akzeptanz ist es notwendig, dass der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk sich von den privaten Anbietern klar unterscheidet und auch begrenzt.