Die Stadtverwaltung Neumünster hat schon im vergangenen Jahr die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxenmarktes für bedroht gehalten, da die lokale Taxendichte über dem Landesdurchschnitt gelegen habe. In der Folge hätten einzelne Taxiunternehmer ihre Einnahmen in nicht gesetzeskonformer Weise erhöht. Die Stadt hatte deshalb entschieden, im Jahr 2007 keine neuen Taxigenehmigungen zu erteilen. Durch natürliche Fluktuation sollten so die Taxendichte und damit verbunden der angenommene wirtschaftliche Druck auf die Taxiunternehmer abnehmen.
Die IHK zu Kiel hat sich bereits Ende 2006 gegen diese Verwaltungsmaßnahme ausgesprochen. Sie bezweifelt zum einen, dass die Funktionsfähigkeit des Taxenmarktes in Neumünster tatsächlich so bedroht ist, dass die Voraussetzungen eines Genehmigungsstopps gemäß dem Personenbeförderungsgesetz gegeben sind. Kruse: »Wir verstehen ja die Sorgen der Neumünsteraner Taxiunternehmen, die unter Konkurrenzdruck stehen. Aber etwaiges Fehlverhalten einzelner Taxiunternehmer bedeutet, gerade auch weil die große Mehrzahl der Taxiunternehmer ehrbare Kaufleute sind, doch keine Bedrohung des gesamten Taxenmarkts.« Nach Auffassung der IHK solle die Verwaltung lieber gezielt gegen die vermuteten unerlaubten Handlungen vorgehen, statt Unbeteiligte mit einem zeitweiligen Berufszugangsverbot zu strafen.
Zum anderen hält die IHK die kommunale Entscheidung als nicht Ziel führend. »Zu glauben, dass der Genehmigungsstopp dazu führe, dass die Zahl der Konzessionen im Taxengewerbe durch natürliche Fluktuation auf ein Niveau sinken könnte, das eine Funktionsfähigkeit des Marktes garantiere und unerlaubte Handlungen ausschließe, bedeutet doch nichts anderes als den untauglichen Versuch, das Problem auszusitzen. Das wird nicht gelingen.«
Die IHK ruft die Ratsversammlung der Stadt Neumünster daher auf, die städtische Verwaltung in dieser Frage auf den richtigen Weg zu bringen.