Verbindlich für die gelisteten Desinfektionsmittel sind die geltenden Normen für die Wirksamkeitsprüfung einschließlich gesicherter Anwendungsvorschriften. Auf dieser Grundlage könne die Hygienefachkraft die Desinfektionsmittel sachgerecht einsetzen, versichern die Fachleute.. Schließlich sei das im Interesse des Patienten, so der Geschäftsführer.
Der IHO gibt allen Herstellern von Desinfektionsmitteln – auch Nichtmitgliedern – die Möglichkeit, ihre Produkte kostenfrei in die Liste einzutragen. Dazu schließen sie einen Vertrag mit dem IHO. Hierin wird die Verantwortung des Herstellers für seine Produkte und deren Wirksamkeit geregelt. Zum Beispiel müssen Wirksamkeitsbelege auf Anforderung offen gelegt werden und die im Markt befindlichen Mittel den geprüften Produkten entsprechen.
Auch die Nutzung der Liste durch den Anwender ist kostenfrei. Dies ist ein Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen. Es wird ein zusätzlicher Service geboten, ohne dass weitere Kosten entstehen.
Die Liste ergänzt die bereits bestehenden Listen von gegen Bakterien wirksamen Produkten und die Liste von Desinfektionsverfahren des Robert-Koch-Institutes (RKI), die nach dem Infektionsschutzgesetz (ISG) im Seuchenfall auf behördliche Anordnung angewendet werden.
"Wir hoffen auch, dass die IHO-Viruzidieliste als Zeichen für die aktive, offene und vertrauensvolle Informationspolitik der Hersteller von Desinfektionsmitteln verstanden wird", ergänzt der Geschäftsführer seine Ausführungen.