„Damit wird das bisherige papiergebundene System der Entgeltbescheinigungen ersetzt. Seit Januar 2010 sind Arbeitgeber verpflichtet, monatlich entgeltbezogene Daten über ihre Beschäftigten elektronisch an die zentrale Speicherstelle (ZSS) zu übermitteln, die bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung in Würzburg angesiedelt ist“, informiert die IKK classic.
Die Daten werden verschlüsselt übertragen. Für jeden Beschäftigten wird eine standardisierte Datei erstellt, die von der ZSS pseudonymisiert abgespeichert wird. Eine Protokollmeldung wird an den Arbeitgeber verschickt, die dieser elektronisch speichern muss. Ab 2012 muss der Arbeitgeber, wenn er die Daten gemeldet hat, für denselben Zeitraum und dieselbe Bescheinigungsart keine weiteren Bescheinigungen mehr ausstellen.
Diese Neuerung ist in den von DATEV zur Verfügung gestellten Lohnabrechnungsprogrammen bereits berücksichtigt. Firmen, die die Dienste von DATEV nicht nutzen, können Ausfüllhilfen verwenden. Weiterhin wichtig für Arbeitgeber: Informieren Sie Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die Übermittlung ihrer Entgeltdaten an die ZSS.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.das-elena-verfahren.de.