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Festbeträge für Hilfsmittel überprüft Versorgungsqualität weiterhin gesichert

(lifePR) (Bergisch Gladbach, )
Festbeträge sind im Bereich der Hilfsmittel ein geeignetes Instrument zur Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven. Zu diesem Ergebnis kamen die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen bei der jährlichen Überprüfung der eingeführten bundeseinheitlichen Festbeträge für Hilfsmittel. Dabei wurden Preisentwicklung und Versorgungssituation von fünf Hilfsmittelbereichen betrachtet.

Konkret handelt es sich um die Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, Hörhilfen, Sehhilfen, Inkontinenzhilfen und Einlagen für Schuhe. Diese festbetragsgeregelten Hilfsmittel machen fast 30 Prozent der Ausgaben im Hilfsmittelbereich aus und durch die bundesweiten Festbeträge ergeben sich jährliche Einsparungen von rund 80 Millionen Euro. Die Überprüfung ergab, dass sich bei Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie das Vergütungsniveau geringfügig verändert hat. Die Entwicklung in der Produktgruppe war aber uneinheitlich, so dass es sowohl zu Anhebungen als auch zu Absenkungen kam. Die neuen Festbeträge werden im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten dann am 1. Januar 2008 in Kraft.

Die Überprüfung der Festbeträge für Hörhilfen und Inkontinenzhilfen zeigte, dass die kalkulierten Beträge auch heute noch eine Versorgung der Versicherten mit hoher Qualität ohne Aufzahlung sicherstellen. Dies zeigen auch die zahlreichen Verträge in diesen Bereichen, die in Höhe der jeweiligen Festbeträge oder darunter geschlossen wurden.

Um den Veränderungen im Bereich der Sehhilfen und Einlagen gerecht zu werden, werden die Spitzenverbände betroffenen Herstellern und Leistungserbringerorganisationen sowie den Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten in einer schriftlichen Anhörung Gelegenheit geben, sich zu den neuen Kalkulationen zu äußern.

Die Krankenkassen geben gerne Auskunft über aufzahlungsfreie Versorgungsmöglichkeiten mit Hilfsmitteln. Neben der telefonischen und persönlichen Beratung bestehen auch Informationsangebote im Internet.
- Diese Presseerklärung finden Sie auch im Internet unter www.gkv.info
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