Um die Wirksamkeit des Bonusprogramms zu überprüfen, wurden nun in einer Studie die Behandlungskosten der Teilnehmer an dem Bonusprogramm mit einer Kontrollgruppe von Versicherten verglichen, die nicht an dem Programm teilgenommen haben. Verglichen wurden dabei die Kosten für Arzneimittel, Krankenhausbehandlung, Krankengeld, Heil- und Hilfsmittel, Kuren und die Rehabilitation, die Kosten für Arztbesuche wurden nicht in die Berechnung einbezogen. Das Ergebnis: Im Durchschnitt lagen die Behandlungskosten der Teilnehmer pro Jahr um 417 Euro oder 48,4 Prozent unter den Kosten der Versicherten, die nicht an der betrieblichen Gesundheitsförderung teilgenommen haben.
"Wenn man bedenkt, dass es in Deutschland 39,7 Millionen Beschäftigte gibt, dann zeigt dieses Ergebnis ganz deutlich, dass in der betrieblichen Gesundheitsförderung ein immenses Potenzial für Kostensenkungen im Gesundheitswesen liegt, das bis jetzt zu wenig genutzt wird", so die Vor-standsvorsitzende der IKK Nordrhein, Dr. Brigitte Wutschel-Monka.
Zudem hat die Studie bewiesen, dass die betriebliche Gesundheitsförderung erfolgreich in kleinen und mittleren Betrieben umgesetzt werden kann, wo sie bisher kaum Anwendung findet. So wird sie laut einer Umfrage (IGA-Barometer 2007) zwar in 90 Prozent der Großbetriebe angeboten, aber nur in rund elf Prozent der Kleinbetriebe, in denen aber ca. 70 Prozent aller deutschen Arbeitnehmer beschäftigt sind. "Hier muss sich künftig etwas ändern. Die betriebliche Gesundheitsförderung muss bei den kleinen und mittleren Betrieben mehr Beachtung finden und kann so dabei helfen, unser Gesundheitssystem zukunftssicherer zu machen", so Dr. Brigitte Wutschel-Monka.
Hintergrundinformationen zum Bonusprogramm zur betrieblichen Gesundheits-förderung der IKK Nordrhein
Am Bonusprogramm zur betrieblichen Gesundheitsförderung können alle Hand-werksbetriebe teilnehmen, bei denen ein größerer Teil der Arbeitnehmer bei der IKK Nordrhein versichert ist. Es soll dazu beitragen, gesündere Arbeitsbedingun-gen für die Beschäftigten zu schaffen und so Erkrankungen vorzubeugen. Vor-aussetzung für die Teilnahme an dem Bonusprogramm ist die Erfüllung der ar-beitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Im Betrieb werden anhand geprüfter Ana-lyse-Instrumente besondere Belastungsschwerpunkte ermittelt, beispielsweise Rückenprobleme/Rückenbelastung der Arbeitnehmer. Anschließend werden zu-sammen mit der IKK Nordrhein konkrete Verbesserungsmaßnahmen erarbeitet und dann eigenverantwortlich im Betrieb durchgeführt. Bei erfolgreicher Umset-zung der vereinbarten Maßnahmen bekommen die bei der IKK Nordrhein versi-cherten Mitarbeiter sowie der Arbeitgeber jeweils einen kompletten Monatsbeitrag als Bonus zurückerstattet.