Kostenfreie Familienversicherung für Studenten
In der Regel sind Studierende bis zu ihrem 25. Lebensjahr kostenfrei bei den gesetzlich krankenversicherten Eltern familienversichert. Dieser Anspruch kann verlängert werden, wenn die Ausbildung aufgrund von Grundwehr- oder Zivildienst unterbrochen oder ihr Beginn aufgeschoben wurde.
Um kostenfrei bei den Eltern familienversichert zu bleiben, darf das regelmäßige Gesamteinkommen beschäftigter Studenten nicht mehr als 365 Euro pro Monat betragen. Für geringfügig Beschäftigte (Minijob) liegt die zulässige Grenze bei 400 Euro monatlich. BAföG-Leistungen werden nicht angerechnet.
Wichtig: Arbeiten Studenten während ihres Studiums als Werkstudent, sind für diese Tätigkeit keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Allerdings darf die Beschäftigung als Werkstudent in der Regel an nicht mehr als zwanzig Stunden in der Woche ausgeübt werden. Ausnahmen bestehen in der vorlesungsfreien Zeit.
Einheitliche Beiträge für die studentische Krankenversicherung
Wird die Höchstverdienstgrenze überschritten oder das 25. Lebensjahr erreicht, endet die kostenfreie Familienversicherung und die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) beginnt.
Der Beitrag für die studentische Krankenversicherung ist bundesweit einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich und wird vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt. Er beträgt 53,40 Euro für die monatliche Krankenversicherung und 9,98 Euro für die monatliche Pflegeversicherung (bzw. 11,26 Euro für Kinderlose ab 23 Jahren).