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Transparenz im Heilmittelbereich verbessert

Krankenkassen erweitern Quartalsberichte arzt- und altersbezogen

(lifePR) (Bergisch Gladbach, )
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben die Transparenz der Heilmittelversorgung deutlich verbessert. Unter Heilmitteln versteht man zum Beispiel Krankengymnastik sowie Sprach- oder Ergotherapie. Erstmalig ab dem 1. Quartal 2007 sind auch Auswertungen über die Ausgaben- und Mengenentwicklung von Heilmitteln nach Altersgruppen zugänglich. So ist erkennbar, dass die Gruppe der 65- bis unter 70-Jährigen die meisten Heilmittel erhält. 860.000 Verordnungen mit einem Ausgabenvolumen von 91 Mio. € entfallen auf diese Altersgruppe im ersten Quartal 2007. Dies macht ca. 10 Prozent der Gesamtnettoausgaben (905 Mio. €) aus. Zum Vergleich erhält die Gruppe der 60- bis 65-Jährigen nur 617.000 Verordnungen mit einem Ausgabenvolumen von 62 Mio. €.

Kinder und Jugendliche sind die Hauptempfänger von Ergotherapie – sowie Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. So werden zum Beispiel für die Altersgruppe der 5- bis unter 10-Jährigen 154.000 von insgesamt 412.000 Verordnungen der Ergotherapie ausgestellt. Dies verursacht Ausgaben in Höhe von 35 Prozent (46,9 Mio. €) der Ausgaben für Ergotherapie. Bei der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sind es 41.000 von 88.000 Verordnungen und 47 Prozent (41,7 Mio. €) der Kosten für diesen Bereich.
Die vorgelegten Berichte mit Altersbezug, eingeteilt in Altersgruppen von 5 Jahren, werden von den Krankenkassen im Internet unter www.gkv-his.de bereitgestellt. Es werden ausschließlich die Altersgruppen aufgeführt, in denen Heilmittelausgaben entstanden sind.

Auf der Grundlage von Abrechnungsdaten der Heilmittelerbringer werden die Heilmittelverordnungen der Ärzte für die gesamte Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ausgewertet. Die Inhalte werden nach Heilmittelbereichen, Facharztgruppen und nach Alter differenziert und auf Bundesebene sowie nach Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) dargestellt. Ärzte und Kassen können mit diesen Ergebnissen die Versorgung weiter verbessern, und Versicherte können sich so einen Überblick über die Heilmittelausgaben verschaffen.
Weiterhin erhalten die KVen und Landesorganisationen der Krankenkassen die Frühinformationen über das Verordnungsgeschehen im Heilmittelbereich für den einzelnen Arzt. Über die KV kann der Arzt so einen Gesamtüberblick über den Umfang seiner Heilmittelverordnung auch im Vergleich zu seiner Fachgruppe erhalten.

Die Berichte und Frühinformationen sind Ergebnis des Heilmittel-Informations-Systems (GKV-HIS), mit dem die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen seit 2005 mit differenzierten Quartalsberichten mehr Transparenz in den Heilmittelbereich gebracht haben. Somit ist es den Kassen und KVen gemeinsam möglich, die eingesetzten Ressourcen noch gezielter zu untersuchen und zu steuern.
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