Allerdings bezieht sich die Fördersumme ausschließlich auf die Aktivitäten der Krankenkassen. Die Unterstützung des Landes im Bereich Selbsthilfe fehlt das zweite Jahr in Folge. "Von den Verbänden und Kontaktstellen der Selbsthilfe erhalten wir das Feedback, dass finanzielle Lücken entstehen, sogar größer werden und somit einige Selbsthilfeaktivitäten eingestellt werden müssen", erklärt Uwe Schröder, Vorstand der IKK gesund plus. "Dabei ist die Förderung der Selbsthilfe eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss als Gemeinschaftsaufgabe aller Sozialversicherungsträger umgesetzt werden. Die öffentliche Hand, das Land Sachsen-Anhalt und die Kommunen, nehmen sich vermehrt aus der Finanzierung zurück. Allein kann die Gesetzliche Krankenversicherung diese Last aber nicht stemmen. Langfristige Probleme sind dadurch vorprogrammiert. Die Förderung der Selbsthilfe durch die Krankenkassen und ihrer Verbände darf nicht zu einem Rückzug der öffentlichen Hand führen", mahnt Schröder.
Die überwiegend ehrenamtliche Selbsthilfe ist eine wichtige und notwendige Ergänzung der professionellen Angebote im gesundheitlichen Versorgungsbereich. Allein in Sachsen-Anhalt engagieren sich tausende Menschen in diesem Aufgabenfeld. Es existieren etwa 1000 Selbsthilfegruppen, die von 25 Selbsthilfeorganisationen im Land betreut werden. In jedem Landkreis gibt es darüber hinaus Selbsthilfekontaktstellen als Anlaufpunkte für die Selbsthilfegruppen und ihre Mitglieder. Diese unterstützen unter anderem bei der Beantragung der Fördermittel.
Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung der Krankenkassen sichert die Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Des Weiteren wird durch die ARGE die strukturelle Entwicklung der Selbsthilfe unterstützt. Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung kann durch örtliche Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen sowie durch Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene beantragt werden.
Bei der ARGE "Selbsthilfeförderung der GKV in Sachsen-Anhalt" gingen 2013 insgesamt 907 Anträge von Selbsthilfekontaktstellen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfegruppen ein. Davon konnten 904 Anträge positiv beschieden werden.
Die Antragstellung für das nächste Jahr ist bis zum 31. Januar 2014 bei den Krankenkassen möglich. Die notwendigen Formulare für die Pauschalförderung werden im letzten Quartal dieses Jahres an die Antragsteller versandt oder stehen auf den Internetseiten der Krankenkassen zur Verfügung.