Von diesem Angebot profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen: Die Beschäftigten durch einen verbesserten Gesundheitszustand und damit einhergehend einem gesteigerten Wohlbefinden, die Arbeitgeber durch ein Absinken der krankheitsbedingten Fehlzeiten, geringere Lohnnebenkosten und eine höhere Produktivität ihrer Mitarbeiter.
Um noch mehr Unternehmen zur Nutzung dieser Angebote zu animieren, honoriert die Bundesregierung zukünftig ein entsprechendes Engagement.
Im Jahressteuergesetz 2009 berücksichtigt der Gesetzgeber Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung mit einem Steuerfreibetrag. Bietet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern neben dem Gehalt die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen an, so ist dieser geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers bis zur Höhe von 500,- Euro pro Jahr steuer- und somit für den Arbeitgeber sozialversicherungsfrei.
Auch Zuschüsse des Arbeitgebers an Mitarbeiter, die an extern durchgeführten Maßnahmen teilnehmen, werden begünstigt. Die Steuerbefreiung gilt sogar rückwirkend für 2008.
Die IKK Südwest-Direkt begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, betriebliche Gesundheitsmaßnahmen verstärkt zu fördern und steht mit ihrem breit gefächerten Gesundheitsprogramm und ihren Gesundheitsexperten allen interessierten Arbeitgebern als Partner zur Verfügung.
Interessierte erreichen die IKK Südwest-Direkt über die kostenfreie IKK Gesundheitshotline 0800/0 119 000 an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr oder unter www.ikk-suedwest-direkt.de.