Im Zuge der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 hatten Selbstständige ihren Anspruch auf Krankengeld verloren und mussten sich dafür durch einen speziellen Wahltarif ihrer Krankenkassen versichern oder auf diese Leistung ganz verzichten.
Selbstständige können ab 1. August 2009 alternativ zur Wahl des gesetzlichen Krankengeldes auch weiterhin einen individuellen Versicherungsschutz über ihre Krankenkasse wählen.
Die IKK wird hierfür neue Wahltarife anbieten, die als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld attraktive Zusatzangebote beinhalten. Dadurch kann der Versicherungsschutz an die jeweiligen individuellen Bedürfnisse der Versicherten angepasst werden. Die IKK wird die betreffenden Versi-cherten hierüber rechtzeitig informieren.
Interessierte erreichen die IKK Südwest-Direkt über die kostenfreie IKK Service-Hotline 0800/0 119 119 an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr oder unter www.ikk-suedwest-direkt.de.