Grundsätzlich gilt: Im Gebiet der Europäischen Union und in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, können ärztliche Behandlungen mit der europäischen Gesundheitskarte, der sogenannten EHIC in Anspruch genommen werden. Wer in diesen Ländern erkrankt, hat Anspruch auf Leistungen, die das Sozialsystem des jeweiligen Landes vorsieht. Die EHIC erhalten IKK-Versicherte kostenfrei bei der IKK Südwest.
Wer hingegen in einem Land ohne Sozialversicherungsabkommen krank wird und keine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen hat, muss die anfallenden Kosten der Behandlung selbst tragen. Dies gilt auch generell für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.
Die IKK Südwest empfiehlt daher ihren Versicherten, in jedem Fall vor Urlaubsantritt eine zusätzliche private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, mit der sie weltweiten Versicherungsschutz für ärztliche und zahnärztliche Behandlung sowie für stationären Krankenhausaufenthalt, einschließlich der Kostenübernahme für einen medizinisch notwendigen Rücktransport, erhalten.
Auf den Internetseiten der IKK Südwest können die Versicherten die Auslandsreisekrankenversicherung auch online abschließen. Diese und weitere attraktive Zusatzversicherungen bietet die IKK in Zusammenarbeit mit ihrem Kooperationspartner SIGNAL IDUNA an.
Interessierte erreichen die IKK Südwest an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr unter der kostenfreien IKK Service-Hotline 0800/0 119 119 oder unter www.ikk-suedwest.de