Abrechnung pro Wohnung
Künftig gilt: Gezahlt wird pro Wohnung - ganz unabhängig davon, wie viele Nutzer dort leben oder ob ein oder mehrere Empfangsgeräte zur Verfügung stehen. Mit dem Beitrag abgedeckt sind auch Radios in den privaten Fahrzeugen aller Bewohner. Für Zweit- oder Ferienwohnungen fällt ein eigener Beitrag an.
Staffelung entfällt
Die wichtigste Neuerung ist, dass eine Staffelung nach der Art der Empfangsgeräte entfällt. Wer bisher nur das Radio nutze, musste 5,76 Euro Gebühr statt des vollen Betrags für Fernsehen und Radio zahlen. Das ändert sich mit der Einführung des Rundfunkbeitrages. Jetzt werden pauschal 17,98 Euro fällig - egal ob Radio, Fernsehen, andere oder gar keine Medien genutzt werden. Damit soll es Schwarzsehern schwer gemacht werden, zumal die Einwohnermeldeämter künftig alle An- und Abmeldungen von Wohnsitzen an den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" übermitteln. Dieser löst die GEZ ab.
Vorteile für Wohngemeinschaften
Vorteile bringt die neue Regelung für Familien mit Kindern mit eigenem Einkommen und Wohngemeinschaften. Mussten zum Beispiel WG-Mitglieder die Gebühr bisher einzeln entrichten, wird ab Januar nur noch ein Beitrag pro Wohnung fällig. Wer also in einer Wohnung mit mehreren zahlenden Bewohnern lebt - in einer Familie, Lebensgemeinschaft oder WG - kann sich von der Gebühr befreien lassen. Dafür muss er aber die Person benennen, die künftig den Rundfunkbeitrag entrichtet.
Befreiung wird erschwert
Eine Befreiung von der Zahlpflicht wird ab Januar deutlich erschwert. Konnten sich Menschen mit Behinderung bisher befreien lassen, so müssen sie künftig einen reduzierten Beitrag von 5,99 Euro leisten. Dafür müssen sie das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis nachweisen. Taubblinde Menschen müssen weiterhin keinen Rundfunkbeitrag leisten.
Ebenfalls befreien lassen können sich Empfänger staatlicher Leistungen, wie Hartz IV, Blindenhilfe und Bafög. Eine Härtefallregelung tritt zudem für die Menschen in Kraft, deren Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um nicht mehr als 17,98 Euro überschreiten. Das Antragsformular kann online ausgefüllt werden, muss dann aber ausgedruckt und per Post an den Beitragsservice gesendet werden. Formulare sind auch bei Städten und Gemeinden erhältlich.
Originalmeldung: http://www.immonet.de/...