In deutschen Metropolen wie Hamburg, München, Berlin oder Köln wird Wohnen immer teurer. In beliebten Stadtteilen der bayrischen Hauptstadt beträgt der Quadratmeterpreis mittlerweile mehr als 12 Euro. Das bekommen auch die Immonet-User zu spüren. Eine Mehrheit von 43 Prozent ist auf der Suche nach einem neuen Zuhause, weil ihnen die aktuelle Wohnung zu teuer ist. Kein Wunder, sind nicht nur die Mieten, sondern auch die Nebenkosten in den vergangenen Jahren kräftig gestiegen.
Wie hoch darf die Miete sein?
Zunächst die schlechte Nachricht: Wer einen Mietvertrag unterschreibt, hat wenig Chancen gegen die überhöhte Miete vorzugehen. Denn bei einem neuen Vertrag bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis. Mehr Glück haben diejenigen, die bereits einen Mietvertrag unterschrieben haben und denen eine saftige Mieterhöhung ins Haus flattert. Sie müssen nicht jede Forderung akzeptieren.
Die wichtigsten Regelungen zur Mieterhöhung:
- Die Miete darf während des ersten Jahres nicht erhöht werden.
- Wohnungsbesitzer dürfen die Miete nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Wie hoch die Vergleichsmiete ist, erfahren Sie aus dem Mietspiegel, den Sie gegen Gebühr bei der Stadt, im Internet oder bei Mieter- sowie Grundbesitzervereinen erhalten.
- Der Eigentümer darf die Miete innerhalb von drei Jahren nur um bis zu 20 Prozent erhöhen.
- Eine Mieterhöhung muss immer schriftlich erfolgen und mit einem Hinweis auf den Mietspiegel versehen sein. Der Immobilienbesitzer muss darin begründen, warum die Miete erhöht wird. Das Dokument ist außerdem nur gültig, wenn es an alle Mieter gerichtet ist.
- Ohne Zustimmung des Mieters ist die Erhöhung nicht zulässig. Hat der Vermieter allerdings formal alles richtig gemacht, muss der Mieter der neuen Vereinbarung zustimmen. Andernfalls hat der Vermieter das Recht die Miete einzuklagen.
Tipp: Prüfen Sie vor der neuen Vertragsunterzeichnung genau, ob die Erhöhung berechtigt ist. Holen Sie sich im Zweifelsfall Hilfe bei Mietvereinen.
Der Job bestimmt den Wohnort
Zu hohe Mieten sind nicht der einzige Anlass für einen Umzug. Auf die Frage, nach dem Grund für die Suche nach einem neuen Zuhause, gaben 25 Prozent der Befragten an, sich nach einer neuen Bleibe umzusehen, weil sie der Job dazu zwingt.
Auch dieses Phänomen hat sich den vergangenen Jahren immer mehr verstärkt. Zeitarbeitsverträge und die von den Arbeitgebern eingeforderte Flexibilität zwingen Arbeitnehmer zum häufigen Wohnungswechsel. Immer mehr Berufstätige entscheiden sich deshalb für eine Business-WG. Der Vorteil dieser speziellen Wohngemeinschaften ist, dass die Kündigungsfristen an die der Arbeitsverträge angepasst sind. Außerdem verfügt die moderne Form der WG häufig über Annehmlichkeiten wie Putzfrau oder Fitnessraum.
Wohnen statt mieten
Obwohl der Trend zum Wohneigentum stetig steigt, ziehen nur 17 Prozent der Befragten ins Eigenheim. 13 Prozent der User geben laut Umfrage ihre Wohnung auf, weil sie in Zukunft mit ihrem Partner zusammenleben möchten.
Originalmeldung:
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