Vorteile der Neuregelung
Was für manchen Bezirksschornsteinfeger zur Existenzbedrohung werden könnte, hat für Hausbesitzer einige Vorteile.
Kosten: Weil Konkurrenz bekanntlich das Geschäft belebt, dürften die Preise fürs Kaminkehren langfristig sinken. Angesichts von rund 50 Euro Kehrkosten für ein Einfamilienhaus im Jahr ist das Einsparpotential aber mäßig. Experten gehen von zehn bis maximal 30 Prozent aus.
Mehr Leistungen aus einer Hand: Musste bisher der Schornsteinfeger den Kamin kehren und die Brennwerte messen, kam zusätzlich der Heizungsbauer, um die Heizungsanlage zu warten. Diese Leistungen können Hausbesitzer in Zukunft aus einer Hand beziehen. Voraussetzung: Der Heizungsbauer kann eine Zusatzqualifikation vorweisen und ist behördlich anerkannt.
Mehr Flexibilität bei den Terminen: Kam der Bezirksschornsteinfeger bisher, wann es ihm passte, ist das in Zukunft anders. Hausbesitzer, die einen Experten mit Kehren und Messen beauftragen, können die Termine frei absprechen. Andererseits müssen sie die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollfristen selbst im Auge behalten. Denn die Bescheinigungen über die Leistungen müssen nach wie vor dem Bezirksschornsteinfeger vorgelegt werden. Wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld. Die Schornsteinfeger werden daher wohl auch in Zukunft von sich aus auf ihre Kunden zugehen, da sie die Fristen im Blick haben.
Keine gravierenden Folgen zu erwarten
Experten gehen davon aus, dass noch einige Jahre ins Land gehen werden, bis der Wettbewerb unter den Kaminkehrern in Schwung kommt. In vielen Regionen wird es zunächst einmal keine Alternative zum bisherigen Bezirksschornsteinfeger geben. Denn auch, wenn das Schornsteinfeger-Monopol fällt: Wer den bisherigen Amtsinhabern Konkurrenz machen möchte, muss seine Kompetenz behördlich besiegeln lassen. Außerdem ist es fraglich, ob der zusätzliche Service für die Wettbewerber überhaupt zu einem lukrativen Geschäft wird. Denn für Heizungsbauer schlagen die zusätzlichen Fahrtkosten erheblich zu Buche. Anders bei den Schornsteinfegern, die werden in ihren bisherigen Bezirken wohl weiter von Haus zu Haus ziehen.
Schon jetzt zeigen erste Befragungen, dass die Mehrheit der Kunden dem Bezirksschornsteinfeger die Treue halten wird. Selbst wer sich für einen neuen Anbieter entscheidet, behält Kontakt zum Schornsteinfeger. Denn alle dreieinhalb Jahre ist eine "Feuerstättenschau" vorgeschrieben. Dabei nimmt dieser den Kamin in Augenschein und entscheidet, wie häufig bis zur nächsten Feuerstättenschau gekehrt werden muss. Diese Überprüfung kann nach wie vor nur durch den Schornsteinfeger erfolgen.
Originalmeldung: http://immonet.de/...