Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 184147

AVIV Germany GmbH Nordostpark 3-5 90411 Nürnberg, Deutschland http://www.immowelt.de
Ansprechpartner:in Herr Frank Kemter +49 911 5202520
Logo der Firma AVIV Germany GmbH
AVIV Germany GmbH

Mieter verschollen: Vermieter darf Wohnung nicht eigenmächtig räumen

Mietrecht & Urteile

(lifePR) (Nürnberg, )
Vermieter dürfen nicht eigenmächtig die Wohnung ihres Mieters räumen - selbst wenn dieser seit Monaten verschollen ist. Andernfalls müssen sie unter Umständen für die Kosten der entsorgten Einrichtung aufkommen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Ohne gerichtlichen Titel darf kein Vermieter eine Wohnung räumen. Dies gilt laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) selbst dann, wenn der Aufenthaltsort des Mieters nicht bekannt ist und er die Wohnung nach erfolgter Kündigung nicht mehr nutzen darf (Az: VIII ZR 45/09).

Im konkreten Fall war ein Mieter mehrere Monate lang nicht auffindbar. Die Angehörigen meldeten ihn bei den Behörden gar als vermisst. Nachdem die Vermieterin vergeblich auf Mietzahlungen gewartet hatte, kündigte sie den Mietvertrag fristlos. Sie verschaffte sich Zugang zur Wohnung, nahm sie in Besitz und entsorgte einen Teil des Mobiliars. Den Rest lagerte sie bei sich ein, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Nach seiner in jeglicher Hinsicht überraschenden Rückkehr klagte der Mieter auf Schadensersatz für beschädigte und verschmutzte Gegenstände. Ein Gutachter legte die Summe von 62.000 Euro fest. Nachdem Vorinstanzen die Klage abgewiesen hatten, gab der BGH dem Mieter nun Recht, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Laut BGH handelt es sich beim rechtswidrigen Verhalten der Vermieterin um eine verbotene Selbsthilfe, die zum Schadensersatz verpflichtet. Durch die eigenmächtige Räumung hat sie den vorgesehenen juristischen Weg verlassen und sich damit schuldig gemacht, erläutert Immowelt.de. Die Räumung bedarf grundsätzlich einer Räumungsklage, die bei abwesenden Mietern hilfsweise öffentlich zugestellt werden muss.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.