Zwischen Bauunternehmer und Bauherr kommt es schnell zu Auseinandersetzungen, die oft auch bis vor den Richter führen. Umso ernster sollten die den Verträgen zugrunde liegenden Bau- und Leistungsbeschreibungen genommen werden, rät das Immobilienportal Immowelt.de. Denn sie legt im Detail fest, welche Leistungen der Unternehmer erbringen muss. Für Arbeiten, die im Vertragswerk nicht enthalten sind, muss der Bauherr aufkommen, auch wenn es sich um selbstverständliche Leistungen wie beispielsweise den nötigen Bodenbelag handelt. Zudem sind auch mögliche Mängelrügen ohne eine klare Definition der Leistung des Unternehmens schwer durchzusetzen. Nach Erfahrungen von Verbänden sind dennoch 60 Prozent der Beschreibungen lückenhaft, berichtet Immowelt.de.
So sollten alle zu verwendenden Materialien, inklusive der Hersteller und Artikelbeschreibungen, sowie die Anzahl der verwendeten Produkte klar bezeichnet sein. Denn ungenaue Bezeichnungen wie "Markenartikel" machen eine Überprüfung des Preis-Leistungsverhältnisses schwierig. Schwammige Zusätze wie "oder ähnlich" und "oder gleichwertig" sollten gestrichen werden, rät Immowelt.de Denn sie ermöglichen dem Unternehmer, letztlich doch auf beliebige Bauteile oder Materialien zurückzugreifen.
Grundsätzlich gehören in die Bau- und Leistungsbeschreibung allgemeine Angaben zur Bauweise, auch muss Bezug auf technische Vorschriften genommen werden. Zudem müssen die Zusicherungen, dass genaue Nachweise zu Schall- und Wärmeschutz erbracht werden, in die Baubeschreibung. Außerdem sollte geregelt sein, wer für das Abtragen und den Transport des Erdreichs zuständig ist.
Grundsätzlich gilt: Je genauer und ausführlicher eine Baubeschreibung ist, desto weniger Nachzahlungen drohen. Gleichzeitig erhöhen sich auch die Chancen bei einem möglichen Streitfall vor Gericht. Daher ist es vorteilhaft, die Bau- und Leistungsbeschreibung von einem unabhängigen Fachmann prüfen zu lassen, rät Immowelt.de hin. Die Honorare dafür liegen zwischen 100 und 300 Euro. Hinzu kommen manchmal noch Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren. Wer eine erste Orientierung sucht, ist mit den Musterbaubeschreibungen und Checklisten, die das Bundesbauministerium herausgebracht hat, gut bedient.
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