Als erstes sollte man klären, ob für das Bauvorhaben - egal ob Neubau, Umbau oder Abbruch - überhaupt eine Baugenehmigung benötigt wird. Eventuell reicht eine Bauanzeige oder das Vorhaben ist sogar genehmigungsfrei. Die Regelungen hierzu fallen regional sehr unterschiedlich aus, weil das Baurecht der jeweiligen Landesbauordnung unterliegt. Wer also keinen Ärger mit der Bauaufsichtsbehörde möchte, sollte sich vor Baubeginn auf jeden Fall bei der entsprechenden Stelle oder bei einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt erkundigen. Sonst droht im schlimmsten Fall der Abriss, warnt das Fachportal bauen.de.
Auf vollständige Unterlagen achten
Zusammen mit einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Planer reicht der Bauherr die Unterlagen ein. Wichtig dabei ist, auf die Vollständigkeit der Bauvorlagen zu achten: Hierzu gehören neben dem ausgefüllten Bauantrag weitere Unterlagen wie etwa eine Baubeschreibung, ein katasteramtlicher Lageplan und Bauzeichnungen, aber auch diverse Berechnungen und ein Standsicherheitsnachweis dürfen nicht fehlen. Ärgerlich ist es, wenn sich die Erteilung der Baugenehmigung aufgrund fehlender Unterlagen verzögert. Mit einem Anruf bei der zuständigen Behörde kann schnell geklärt werden, welche Unterlagen im Einzelfall verlangt werden.
Nach dem Prüfverfahren erfolgt die schriftliche Genehmigung
Die Bearbeitung eines Bauantrags kann mehrere Monate dauern. In dieser Zeit prüft die Behörde, ob das Bauvorhaben den Vorgaben des örtlichen Bebauungsplans entspricht, dann folgt der Abgleich mit dem Bauordnungsrecht, sprich: Die Behörde prüft, ob etwa die Grenzabstände oder die Wärmeschutzverordnung eingehalten werden. Entspricht die Baumaßnahme den Vorschriften, steht der schriftlichen Baugenehmigung nichts mehr im Weg. Wichtig: Die Gültigkeit einer Baugenehmigung ist zeitlich begrenzt und erlischt, wenn innerhalb einer bestimmten Zeitspanne - je nach Bundesland zwei bis vier Jahre - nicht mit dem Bau begonnen wird. Das wäre auch schade ums Geld, schließlich beträgt die Gebühr je nach Bundesland und Baumaßnahme bis zu 25 Promille der Baukosten, weiß das Fachportal bauen.de.
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