Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 173644

AVIV Germany GmbH Nordostpark 3-5 90411 Nürnberg, Deutschland http://www.immowelt.de
Ansprechpartner:in Frau Barbara Schmid +49 911 52025462
Logo der Firma AVIV Germany GmbH
AVIV Germany GmbH

Baugenehmigung: Startschuss fürs Eigenheim

(lifePR) (Nürnberg, )
Bei vielen Neubauten muss vor dem ersten Spatenstich ein Bauantrag eingereicht und genehmigt werden - erst dann ist das Bauvorhaben auch behördlich abgesegnet. bauen.de erläutert die wichtigsten Punkte, die jeder Bauherr kennen sollte.

Als erstes sollte man klären, ob für das Bauvorhaben - egal ob Neubau, Umbau oder Abbruch - überhaupt eine Baugenehmigung benötigt wird. Eventuell reicht eine Bauanzeige oder das Vorhaben ist sogar genehmigungsfrei. Die Regelungen hierzu fallen regional sehr unterschiedlich aus, weil das Baurecht der jeweiligen Landesbauordnung unterliegt. Wer also keinen Ärger mit der Bauaufsichtsbehörde möchte, sollte sich vor Baubeginn auf jeden Fall bei der entsprechenden Stelle oder bei einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt erkundigen. Sonst droht im schlimmsten Fall der Abriss, warnt das Fachportal bauen.de.

Auf vollständige Unterlagen achten

Zusammen mit einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Planer reicht der Bauherr die Unterlagen ein. Wichtig dabei ist, auf die Vollständigkeit der Bauvorlagen zu achten: Hierzu gehören neben dem ausgefüllten Bauantrag weitere Unterlagen wie etwa eine Baubeschreibung, ein katasteramtlicher Lageplan und Bauzeichnungen, aber auch diverse Berechnungen und ein Standsicherheitsnachweis dürfen nicht fehlen. Ärgerlich ist es, wenn sich die Erteilung der Baugenehmigung aufgrund fehlender Unterlagen verzögert. Mit einem Anruf bei der zuständigen Behörde kann schnell geklärt werden, welche Unterlagen im Einzelfall verlangt werden.

Nach dem Prüfverfahren erfolgt die schriftliche Genehmigung

Die Bearbeitung eines Bauantrags kann mehrere Monate dauern. In dieser Zeit prüft die Behörde, ob das Bauvorhaben den Vorgaben des örtlichen Bebauungsplans entspricht, dann folgt der Abgleich mit dem Bauordnungsrecht, sprich: Die Behörde prüft, ob etwa die Grenzabstände oder die Wärmeschutzverordnung eingehalten werden. Entspricht die Baumaßnahme den Vorschriften, steht der schriftlichen Baugenehmigung nichts mehr im Weg. Wichtig: Die Gültigkeit einer Baugenehmigung ist zeitlich begrenzt und erlischt, wenn innerhalb einer bestimmten Zeitspanne - je nach Bundesland zwei bis vier Jahre - nicht mit dem Bau begonnen wird. Das wäre auch schade ums Geld, schließlich beträgt die Gebühr je nach Bundesland und Baumaßnahme bis zu 25 Promille der Baukosten, weiß das Fachportal bauen.de.

Weitere Themen des bauen.de-Pressedienstes: http://www.bauen.de/...

Originalmeldung: http://www.bauen.de/...

AVIV Germany GmbH

Die Immowelt AG ist der führende IT-Komplettanbieter für die Immobilienwirtschaft. Wir betreiben mit www.immowelt.de eines der erfolgreichsten Immobilienportale am Markt und überzeugen mit 64 Millionen Exposé-Aufrufen und 960.000 Immobilienangeboten im Monat. Unsere Datensicherheit ist TÜV-zertifiziert und die hervorragende Benutzerfreundlichkeit durch neutrale Umfragen bestätigt. Dank eines starken Medien-Netzwerks erscheinen unsere Immobilieninserate zusätzlich auf über 50 Zeitungsportalen.

Unsere Softwareprodukte estatePro, estateOffice, Makler 2000 und immowelt i-Tool gehören zu den führenden Lösungen in der Immobilienbranche und erleichtern vielen Tausend Benutzern das tägliche Arbeiten.

Weitere Portale: www.bauen.de, www.fewoanzeigen.de und www.wohngemeinschaft.de

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.