Urlaub auf der ganzen Welt, so oft und so lange man will und ohne einen Cent für die Unterkunft ausgeben zu müssen - Haus- und Wohnungstausch machen's möglich. Das Prinzip dabei ist sehr einfach: Man stellt sein eigenes Domizil zur Verfügung und zieht für einen begrenzten Zeitraum in das Heim seines Tauschpartners ein. Damit der Tausch nicht in einer Katastrophe endet, sollten sechs Regeln beachtet werden, erklärt das Immobilienportal immowelt.de.
Regel 1: Nicht schummeln
Ehrlich währt auch beim Haus- und Wohnungstausch am längsten. Deshalb sollte die Beschreibung des eigenen Zuhauses und dessen Umgebung in Tauschbörsen nüchtern und wahrheitsgetreu erfolgen. Allzu blumig ausgeschmückte Beschreibungen wecken beim Tauschpartner eventuell falsche Erwartungen und führen am Ende zu einer negativen Bewertung, die künftige Tauschgeschäfte beeinträchtigen kann.
Regel 2: Persönlich kommunizieren
Vor dem Tausch schafft ein Anruf per Telefon oder Skype mehr Vertrauen als E-Mails. Man gewinnt so einen besseren Eindruck des Tauschpartners und kann eventuelle Unklarheiten im persönlichen Gespräch beseitigen.
Regel 3: Schriftliche Vereinbarungen
Um Sicherheit für beide Seiten zu schaffen, sollte eine schriftliche Vereinbarung über den Umfang des Tausches erstellt werden. Soll sich der Tauschpartner beispielsweise um die Haustiere kümmern oder darf er das Auto nutzen, sollte das in der Vereinbarung dokumentiert werden. Auch wichtige Zusatzinformationen wie Telefonnummern von Nachbarn, Verwandten, Polizei und Feuerwehr sollten schriftlich festgehalten werden.
Regel 4: Versicherungen prüfen
In der Regel decken Haftplicht- und Hausratversicherung die Risiken eines Haus- oder Wohnungstausches wie z.B. beschädigtes Mobiliar, Feuer- oder Wasserschäden ab. Wer jedoch ganz sicher gehen will, sollte sich bei seiner Versicherungsgesellschaft erkundigen. Normalerweise sehen Versicherer es jedoch sehr gerne, wenn das Haus oder die Wohnung während der Urlaubszeit nicht leer steht. Wer auch sein Auto tauschen möchte, sollte vorab eine Vollkaskoversicherung abschließen und die Fahrerangaben in der Versicherungspolice prüfen und gegebenenfalls ergänzen.
Regel 5: Vermieter informieren
Auch Mieter können ihr Zuhause für eine gewisse Zeit Fremden überlassen. Allerdings sollte der Vermieter rechtzeitig über das Vorhaben informiert werden und sein schriftliches Einverständnis dazu geben. Rein rechtlich haben Vermieter allerdings keinen Anspruch darauf.
Regel 6: Sauber und höflich sein
Sowohl sein eigenes als auch das Tauschdomizil sollte man sauber und aufgeräumt verlassen. Eine nette Geste sind einige Lebensmittel für den Ankunftstag m Kühlschrank. Auch über eine Willkommens- oder Dankeschön-Karte freut sich der Tauschpartner sicher.
Originalmeldung: http://presse.immowelt.de/pressedienst/recht-und-urteil/artikel/artikel/fuenf-stolpersteine-beim-mietvertrag.html