Advent, Advent, ein Lichtlein brennt - damit aus dem Lichtlein nicht ein ausgewachsener Wohnungsbrand wird, gilt es, einige Vorkehrungen zu treffen. Immowelt.de hat die wichtigsten Maßnahmen zusammengestellt.
Raketen, Böller, Kerzen - wie sich Brände vermeiden lassen
Gerade in der Weihnachtszeit und zu Silvester ist die Gefahr des Hausbrands besonders groß. Brennende Kerzen, die trockene Nadelzweige entzünden, oder eine fehlgeleitete Silvesterrakete können schnell ein Feuer verursachen. Doch so weit muss es gar nicht kommen, wenn man ein paar Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt:
- Kinder nicht mit brennenden Kerzen allein lassen.
- Brennen am Christbaum echte Kerzen, am besten einen Eimer mit mindestens zehn Litern Wasser oder einen Feuerlöscher bereitstellen.
- Rauchmelder installieren. Wer bei einem Brand frühzeitig reagiert, kann größere Schäden verhindern.
- Im Brandfall: Türen und Fenster schließen, alle Personen aus dem Haus lotsen und die Feuerwehr alarmieren.
Damit das Feuerwerk nicht zum Brandherd wird
Fliegen Raketen und Böller durch die Nacht, gilt es, alle Fenster und Türen geschlossen zu halten, damit sich diese nicht in die Wohnung verirren können. Leicht Brennbares, wie Altpapier, sollte am 31. Dezember nicht auf Balkon oder Terrasse gelagert werden. Die eigenen Silvesterraketen sollten so verstaut sein, dass ein Irrläufer sie nicht versehentlich entzünden kann.
Wer das neue Jahr mit einem Tischfeuerwerk begrüßen will, achtet am besten auf eine feuerfeste Unterlage und entfernt entflammbare Gegenstände wie Luftschlangen aus der näheren Umgebung. Das empfiehlt sich auch beim Umgang mit Feuerzangenbowle.
Sinnvolle Versicherungen für Brand- und Gebäudeschäden
Wer sich vorab gut versichert hat, ist gut beraten, wenn doch einmal etwas passiert. Die folgenden Versicherungen springen im Schadensfall ein:
1. Hausratversicherung: Sie greift bei Brand- und Löschwasserschäden in der Wohnung.
2. Gebäudeversicherung: Interessant vor allem für Eigenheimbesitzer, übernimmt sie Schäden, die durch Böller oder Raketen an Hausfassade, Dach oder auch Garage verursacht worden sind.
3. Private Haftpflichtversicherung: Sie springt ein, wenn der Versicherte durch Unvorsichtigkeit selbst einen Schaden verursacht hat.
Doch Vorsicht: Versicherungen zahlen bei einem Schadensfall nur dann, wenn der Verursacher nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Silvesterraketen und Christbaumkerzen ist also das A und O während der Wintertage.
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