Sie wollen eigentlich nur eine Wohnung mieten und werden um eine Auskunft der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) gebeten? Ein derartiges Vorgehen ist kein Einzelfall. Immer mehr Vermieter wollen sich gegen das finanzielle Ausfallrisiko schützen. Doch das geht meist nur auf freiwilliger Basis. Denn Schufa-Auskünfte über Dritte erhalten nur die der Schufa angeschlossenen Vertragspartner. Und für Vermieter lautet die Regel: Aufgenommen wird nur, wer über mindestens 100 Wohneinheiten verfügt. Also müssen es die meisten über einen Umweg versuchen und fordern vom Wohninteressenten eine Schufa-Eigenauskunft, informiert das Immobilienportal Immowelt.de. Der potenzielle Mieter ist zwar nicht verpflichtet, dem Wunsch nachzukommen, doch wer eine Wohnung möchte, zeigt sich natürlich gerne entgegenkommend.
Der Schufa-Datenbestand ist bundesweit der größte Datenpool zur Beurteilung des aktuellen Zahlungsverhaltens der Deutschen. Die davon betroffenen Verbraucher - und das sind 64 Millionen Bürger - haben grundsätzlich das Recht auf Eigenauskunft, um ihre bei der Schufa gespeicherten Daten einzusehen und zu prüfen. Gesammelt werden von dem Privatunternehmen sämtliche Meldungen ihrer mittlerweile 4.500 Vertragspartner, das reicht von Daten über Bank- oder Mobilfunkkonten, Kreditkarten, Leasingverträge, Ratenzahlungsgeschäfte bis hin zu Krediten und Bürgschaften.
Wenn die Auskunft Dritten, wie zum Beispiel dem Vermieter, vorgelegt werden soll, sollte daher lieber eine Schufa-Verbraucherauskunft beantragt werden, rät Immowelt.de. Dies ist seit Anfang dieses Jahres möglich. Das Plus des neuen Verfahrens: Die Verbraucherauskunft ist eine stark verkürzte Version der Eigenauskunft und enthält neben den Daten zur Person nur noch einen Vermerk, ob und wenn ja welche Zahlungsstörungen vorliegen. Die detaillierten Datensätze einzelner Vertragspartner gibt es nicht.
Ein schriftliches Exemplar der Schufa-Verbraucherauskunft kann per Post unter Angabe der vollständigen Personalien oder in einer Verbraucher-Servicestelle gegen eine Kostenerstattung von 7,80 Euro beantragt werden. Ein entsprechender Online-Zugang für die Datenabfrage auf www.meineschufa.de kostet dasselbe.