Wird im Haus zusätzlicher Platz benötigt, bietet sich nicht selten der Spitzboden an. Er befindet sich direkt unter der Dachspitze, ist als Raum schon vorhanden und muss nur noch ausgebaut werden, weiß das Fachportal bauen.de.
Ausbau zu Wohnzwecken
Wer eine normgerechte Lösung wünscht, muss zunächst prüfen, ob der oberste Dachraum die notwendigen baulichen Voraussetzungen erfüllt.
1. Dächer mit Neigungen von 40 bis 50 Grad eignen sich am besten. Die übliche lichte Höhe (Raumhöhe) für Wohnräume beträgt 2,40 Meter. Die gesetzlichen Mindestanforderungen an sie stehen in den jeweiligen Landesbauordnungen. Das zuständige Bauamt zu Rate zu ziehen, auch im Hinblick auf eine mögliche Genehmigungspflicht oder den Brandschutz, empfiehlt sich immer.
2. In vielen Spitzböden liegt nur eine Laufbohle aus; ein fester Fußbodenaufbau wird deshalb unumgänglich: zuerst muss die oberste Geschossdecke mit Brettern oder beispielsweise OSB-Platten trittfest beplankt werden. Dann folgen, falls nötig, eine zusätzliche Wärmedämmschicht, der Trittschallschutz und abschließend der Bodenbelag. Dieser Aufbau zehrt ebenfalls an der lichten Höhe.
3. Der nächste Knackpunkt ist die Wärmedämmung des Spitzbodens. Er ist meistens ein Kaltraum, weil die Isolierung vorwiegend in der obersten Geschossdecke liegt. Neuere Häuser verfügen jedoch zumeist über hohe Sparren, so dass sich deren Zwischenraum für eine Zwischensparrendämmung eignet. Sie kann durchaus 20 Zentimeter stark sein, denn Räume unterm Dach heizen sich im Sommer gern auf. Bei älteren Häusern kann es deshalb notwendig werden, die Sparren auf die gewünschte Dämmhöhe aufzudoppeln, also auf die tragenden Balken noch eine Latte aufzuschrauben, wenn deren Höhe nur bei 120 bis 140 Millimetern liegt. Dann folgen noch die diffusionsoffene Dampfbremse und die abschließende Verkleidung mit Rigips oder Profilhölzern. Alternativ können auch Untersparren-Verbundplatten verwendet werden; eine Kombination von 40 Millimeter Steinwolle mit einer zehn Millimeter starken Gipskartonplatte. Sie ergänzen die Zwischensparrendämmung und können sofort nach dem Verspachteln der Stoßfugen gestrichen werden.
4. Lässt sich die Haustreppe nicht bis in den Spitzboden fortführen - was wohl die Regel sein dürfte - kann eine Wendel- oder Raumspartreppe Abhilfe schaffen. Ist es nicht möglich, die Treppe wegen der Türen oder der Balkenlage im Flur unterzubringen, muss sie in einem der Wohnräume stehen, der dann zum Durchgangszimmer wird. Man kann das kompensieren, indem man den Spitzboden und das betroffene Zimmer zum Spiel- und Schlafbereich der Kinder zusammenfasst oder den Schlafraum der Eltern mit dem Arbeitszimmer kombiniert.
5. Zu guter Letzt ist zu planen, wie Licht, Luft und Heizwärme in den Spitzboden gelangen. Vorausschauende Bauherren haben bereits in der Bauphase Leerrohre verlegen oder sogar die Strom- und Heizleitungen bis ganz nach oben montieren lassen. Da man Zuleitungen gern in Wand oder Boden verschwinden lässt, kann hier ein leicht zu unterschätzender Aufwand lauern. Licht und Luft lässt man am besten über Dachflächenfenster mit Beschattungsmöglichkeit hinein; doch auch ein genügend großes Dreieckfenster in einem oder beiden Giebeln ist denkbar.
Anhand von Baumarktpreisen oder Kostenvoranschlägen lässt sich der zu erwartende finanzielle Aufwand einschätzen. Danach kann entschieden werden, ob der zu gewinnende Wohnraum den finanziellen Aufwand rechtfertigt. Je nach Materialqualität und Anteil an Eigenleistung kann mit Kosten zwischen 500 bis 1.000 Euro pro Quadratmeter Ausbaufläche gerechnet werden.
Quelle: www.bauen.de
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