Wer seinen Immobilienkredit vor Ablauf der Laufzeit kündigen will, war bisher auf die Kulanz der Banker angewiesen. Denn in der Regel gibt es nur bei sehr langfristigen Finanzierungen ein Kündigungsrecht. Ihr Entgegenkommen lassen sich die Kreditgeber entsprechend entlohnen. Als Vorfälligkeitsentschädigungen bezeichnen sie die Strafgebühren, die sie für den entgangenen Zins erheben. Und das kann teuer werden, erklärt das Immobilienportal Immowelt.de. Im Extremfall können sich die Extrakosten bei hohem Zinsniveau und langer Restlaufzeit auf bis zu zehn Prozent der Kreditsumme belaufen.
Neuerdings bieten allerdings immer mehr Banken auch kündbare Darlehen, berichtet Immowelt.de. Diese Immobilienkredite mit Vorfälligkeitsschutz sind allerdings teurer als die üblichen Baufinanzierungen. Denn üblicherweise wird für die Flexibilität ein Zinsaufschlag fällig, ergänzt Immowelt.de. Dieser bewegt sich meist zwischen 0,2 und 0,3 Prozentpunkten. Auch einmalige Sonderzahlungen bei Vertragsabschluss sind möglich. Die genauen Konditionen schwanken von Anbieter zu Anbieter.
Dies gilt auch für den Zeitpunkt des Kündigungsrechts. Es sollte daher sehr genau darauf geachtet werden, ab wann der Ausstieg aus dem Vertrag möglich ist, rät Immowelt.de. Denn bei den wenigsten Anbietern ist der Ausstieg wirklich jederzeit möglich. Oft finden sich Klauseln, durch die das Kündigungsrecht erst ab dem dritten Laufzeitjahr in Kraft tritt. Und wenn nicht gleich der ganze Kredit, sondern nur ein Teil vorzeitig abgelöst werden soll, können auch hohe Sondertilgungs-Optionen anstatt des Vorfälligkeitsschutzes eine gute Wahl sein.
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