Nahezu jeder dritte Immobilienkäufer in Deutschland traut sich finanziell mehr zu, als er sich tatsächlich leisten kann. Das zeigte die repräsentative Studie Marktmonitor Immobilien 2012 des Immobilienportals immowelt.de. Rund ein Viertel der Käufer unterschätzt außerdem die Ausgaben, die über den Kaufpreis hinaus für Sanierung und Renovierung des Objekts nötig sind. Immowelt.de erklärt, welche Kosten einkalkuliert werden sollten, damit der Traum von den eigenen vier Wänden wahr wird.
Steuern und Gebühren
Werden Haus oder Wohnung über einen Makler gekauft, fällt eine Courtage an, die in der Regel zwischen drei und sechs Prozent des Kaufpreises liegt. Hinzu kommt noch die Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist ein notariell beglaubigter Kaufvertrag erforderlich, der mit etwa einem bis eineinhalb Prozent der Kaufsumme zu Buche schlägt. Für den Grundbucheintrag ist weiterhin eine Gebühr von rund einem halben Prozent des Kaufpreises zu veranschlagen. Übrigens wird in Deutschland der Käufer nur durch diesen Eintrag zum rechtmäßigen Immobilieneigentümer. Auch das Finanzamt bekommt Geld: Je nach Bundesland werden dreieinhalb bis fünf Prozent des Kaufpreises als Grunderwerbsteuer fällig.
Renovierung und Instandhaltung
Häufig werden bei der Finanzierungsplanung auch die teils erheblichen Ausgaben für Renovierung oder Sanierung vernachlässigt, warnt immowelt.de. Während der neue Wohnungseigentümer vielleicht nur die Heizkörper auszuwechseln braucht, kann bei einem Haus eine komplett neue Heizanlage nötig sein. Wohnungskäufer hingegen sollten die monatlich fällige Instandhaltungsrücklage für Verwaltung, Instandhaltung und Gebrauch des gemeinschaftlich genutzten Eigentums berücksichtigen. Die Höhe der angesparten Rücklagen und die monatlich fällige Summe werden im Wirtschaftsplan festgehalten, über den die Eigentümergemeinschaft jedes Jahr neu entscheidet. Diesen Wirtschaftsplan sollte der Wohnungskaufinteressent vor Vertragsabschluss unbedingt einsehen. Denn: Steht eine Reparatur an und die bisher gebildete Rücklage reicht nicht aus, werden auch die neuen Eigentümer zur Kasse gebeten.
Versicherungen und laufende Betriebskosten
Hauskäufer wiederum sollten beachten, dass die Beiträge für Versicherungen wie Gebäudeversicherung oder Grundbesitzerhaftpflicht, die Wohnungseigentümer nur anteilig tragen, im vollen Umfang auf sie zukommen. Laufende Betriebskosten für Heizung, Strom, Wasser und Müll sowie jährliche Zahlungen etwa für Kaminkehrer und Grundsteuer, die man bereits als Mieter tragen muss, bleiben natürlich auch für Eigentümer bestehen und sollten miteinkalkuliert werden.
Umzug, Möbel, Kosten für das bisherige Heim
Bei Immobilien, die nicht als Kapitalanlage genutzt werden, sollten auch die Umzugskosten berücksichtigt werden, sowie Ausgaben für eventuell noch anfallende Mietzahlungen, für die Renovierung des alten Heims und für Neuanschaffungen wie Möbel oder Elektrogeräte.
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Quelle: immowelt.de