Mieter sollten ihre Waschmaschine unbedingt mit einer sogenannten Aquastopp-Vorrichtung anschließen oder zumindest nach Verwendung der Maschine den Hahn zudrehen. Andernfalls riskieren sie, im Falle eines Wasserschadens voll zu haften, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 3 U 6/04).
Im verhandelten Fall hatte ein Mieter die Wasserleitung zur Waschmaschine lediglich mit einer Schelle befestigt und ließ außerdem den Wasserhahn immer geöffnet. Dies ging jahrelang gut. Doch eines Tages löste sich die Schelle vom Schlauch und verursachte einen kostspieligen Wasserschaden, auch in der darunterliegenden Wohnung. Zunächst ersetzte zwar die Versicherung des Hauseigentümers den Schaden. Allerdings wollte sich die Assekuranz das Geld vom Verursacher zurückholen. Der allerdings argumentierte, er habe die Versicherungsbeiträge ja über die Mietnebenkosten anteilig mitfinanziert. Mit dieser Argumentation hatte er vor Gericht keinen Erfolg: Denn er habe grob fahrlässig gehandelt. Deshalb muss er den Schaden selbst bezahlen.
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