Immobilienbesitzer vergessen oft, die Wohngebäudeversicherung anzupassen, wenn sie erneut in ihre eigenen vier Wände investieren. Im Schadensfall kann das richtig teuer werden. Denn einige wertsteigernde Maßnahmen müssen der Versicherung gemeldet werden, sonst zahlt sie dafür nicht, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. So sind beispielsweise bauliche Maßnahmen, die den Gebäudewert erhöhen, nicht über den Neuwertfaktor abgesichert, sondern müssen angezeigt werden. Dazu zählt beispielsweise der Austausch von Laminatböden durch hochwertiges Parkett.
Wird dagegen das Dach neu gedeckt, so zählt dies zu den werterhaltenden Maßnahmen und muss nicht angezeigt werden. Generell sollte bei Ein- oder Umbauten darauf geachtet werden, die Genehmigungsvorschriften einzuhalten. Sonst droht die Gefahr, dass das Versicherungsunternehmen auf Grund grober Fahrlässigkeit die komplette Leistung verweigert. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein neuer Kamin ohne Abnahme durch den Schornsteinfeger genutzt wird.
Wer voll abgesichert sein will, muss auch über Zusatzversicherungen nachdenken, die die Wohngebäudeversicherung ergänzen - so zum Beispiel den Schutz vor Leitungswasserschäden. Denn oftmals treten erst spezielle Leitungswasserversicherungen für Schäden durch Rohrbruch ein. Sinnvoll kann auch eine Elementarschadenversicherung sein, die für Schäden infolge starken Regens oder Sturms aufkommt. Sonst stehen Hausbesitzer bei einem überschwemmten Keller schnell mit leeren Händen da, erläutert Immowelt.de. Die Preise für Wohngebäude- und Elementarschadenversicherungen liegen im günstigsten Fall bei rund 250 Euro. Reine Wohngebäudeversicherungen gibt es schon ab etwa 200 Euro im Jahr.