Deutsche Gerichte stellen regelmäßig fest, dass Kinderlärm kein Grund zur Mietmietminderung ist. Besserverdiener, kinderlose Haushalte und Rentner sind jedoch anderer Meinung: 19 Prozent der Deutschen mit einem Haushaltsnettoeinkommen von über 4.000 Euro halten die rechtliche Regelung für nicht gerechtfertigt. Die kinderlosen Haushalte schließen sich dieser Ansicht zu 18 Prozent, die Rentner zu 17 Prozent an. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage von Immowelt.de.
Insgesamt sieht es mit der Toleranz gegenüber Kindern besser aus. 86 Prozent aller Deutschen sagen Nein zur Mietminderung aufgrund von Kinderlärm, wobei 22 Prozent als Grund angeben, Kinder müssten sich schließlich auch mal austoben. 64 Prozent geben zwar zu, dass Kinderlärm auch mal stören kann, aber eine Mietminderung halten Sie dennoch nicht für angemessen.
Von den 14 Prozent, die eine Mietminderung befürworten würden, vertreten 10 Prozent die Einstellung, dass das geltende Recht die anderen Parteien im Haus benachteiligt. 4 Prozent urteilen noch vehementer und geben an, dass die Rechtsgrundlage ein Freifahrtschein für faule Eltern sei.
Übrigens: 3 Prozent der Familien mit drei Kindern sind selbst der Ansicht, Kinderlärm in einem Mietshaus sollte die Nachbarn zur Mietminderung berechtigen. Bei den Haushalten mit zwei Kindern sind es sogar 10 Prozent, die laute Kinder nicht als Lappalie betrachten.
Die Ergebnisse der Studie im Überblick:
Kinderlärm im Mietshaus berechtigt nicht zur Mietminderung - finden Sie das gerechtfertigt?
- Ja, auf jeden Fall, schließlich müssen Kinder sich austoben: 22 Prozent
- Ja, auch wenn es hin und wieder stören kann: 64 Prozent
- Nein, das benachteiligt die anderen Parteien im Haus: 10 Prozent
- Nein, überhaupt nicht, denn das ist ein Freifahrtschein für faule Eltern: 4 Prozent
Für die repräsentative Befragung wurden im Juli 2010 im Auftrag von Immowelt.de 1.042 Personen durch das Marktforschungsinstitut Innofact befragt.