Wichtig zu wissen für Verbraucher ist aus Sicht von Immowelt.de das Folgende:
- Der Verkauf von Immobilienkrediten ist grundsätzlich nicht rechtswidrig, das haben Gerichte bereits bestätigt. Nicht ganz eindeutig ist hingegen aus Sicht von Verbraucherschützern, ob der Kreditnehmer dem Geschäft zustimmen muss. Kreditnehmer müssen in jedem Fall damit rechnen, dass ihr Kredit weiterverkauft wird, wenn sie sich im Vertrag nicht davor schützen.
- Verbraucher können versuchen, die Möglichkeit des Kreditverkaufs schon bei Vertragsabschluss auszuschließen. Ob die Banken sich darauf einlassen, ist aber höchst fraglich. Lediglich bei extrem hoher Bonität oder gegen einen Zinsaufschlag bestehen Aussichten.
- Es ist damit zu rechnen, dass die Banken verstärkt Angebote machen werden, gegen Aufpreis auf die Möglichkeit des Kreditverkaufs zu verzichten. Das ist aber teuer. Bei einer Laufzeit von 25 Jahren können schon bei einem geringen Aufschlag von 0,2 Prozent Mehrkosten im fünfstelligen Euro-Bereich entstehen.
- Kredite, die immer ordnungsgemäß bedient werden, sind relativ sicher. Verkauft werden in der Regel die Darlehen, bei denen der Nehmer in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist und die daher ein gestiegenes Risiko aus Bankensicht darstellen. Allerdings werden nicht einzelne Kredite, sondern ganze Pakete verkauft. Um ein solches Kreditpaket attraktiver zu machen, mischen die Banken auch gesunde Kredite dazwischen. Insofern können auch Kreditnehmer, die sich immer vertragsgemäß verhielten, nicht sicher vor einem Verkauf sein.
- Auch aggressive Finanzinvestoren haben nur wenige Möglichkeiten, gegen Kreditnehmer, die immer pünktlich gezahlt haben, vorzugehen. Ein Restrisiko besteht dennoch: Als Grund für eine außerordentliche Kündigung eines Kreditvertrags kann zum Beispiel auch eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eine wesentliche Verschlechterung der Werthaltigkeit einer Sicherheit herangezogen werden. So ließen sich im schlimmsten Fall auch Kündigungsgründe konstruieren. Fälle, in denen das vorgekommen ist, sind aber laut Verbraucherschützern nicht bekannt.
- Unklar ist die Rechtslage nach Einschätzung von Experten bei der Verwertung der im Grundbuch eingetragenen Grundschuld als Sicherheit. Die Grundschuld verringert sich nämlich im Zuge der Tilgung nicht. Daher könnte die Sicherheit auch in einer Höhe ihn Anspruch genommen werden, die den verbliebenen Kreditvertrag übersteigt. Im Rahmen eines Anschlusskredites sollte daher darauf geachtet werden, die Grundschuld im Grundbuch zu verringern.
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