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Kreditverkauf: Mehr Schutz für säumige Schuldner

Recht und Urteile

(lifePR) (Nürnberg, )
Bankkunden sind ab sofort besser vor Kreditaufkäufern geschützt. Ein aktuelles Urteil hat die Hürden erhöht, wonach diese zwangsvollstrecken können. Das entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de der Bundesgerichtshof (BGH).

Immobilienkäufer in Zahlungsschwierigkeiten müssen nicht mehr mit einer schnellen Zwangsvollstreckung rechnen, wenn die finanzierende Bank das Darlehen weiterverkauft hat. Darlehenskäufern steht nur dann das Recht zu, das Vermögen des Schuldners zu pfänden, wenn diese sämtliche Rechte und Pflichten aus dem ursprünglichen Darlehensvertrag mit der finanzierenden Bank übernommen haben, entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de der Bundesgerichtshof (Az.: XI ZR 200/09).

Grundschuld alleine reicht nicht

Bisher beriefen sich Kreditkäufer bisweilen darauf, dass sie die neuen Grundschuldgläubiger seien, wenn sie eine Zwangsvollstreckung beim Schuldner einleiten wollten. Dies reicht laut BGH nicht aus.

Nachweis aller Rechte und Pflichten

Künftig muss schon bei der Grundschuldumschreibung der Notar prüfen, ob der Darlehenskäufer alle Rechte und Pflichten aus dem Darlehensvertrag mit übernommen hat, entschied der BGH. Dies soll den Schuldner davor schützen, dass der neue Gläubiger zum Beispiel die komplette Grundschuld pfänden will, obwohl bereits ein Teil des Darlehens getilgt ist, berichtet Immowelt.de. Der Kreditkäufer muss demnach alle vertraglichen Vereinbarungen, zum Beispiel auch einen vereinbarten Vollstreckungsaufschub im Falle von Zahlungsschwierigkeiten, berücksichtigen, bevor er pfändet.

Mit dem Urteil hat der BGH die Hürden für Kreditkäufer bei der Zwangsvollstreckung erhöht. Das Urteil betrifft auch ältere Kreditverträge, die vor Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes im August 2008 abgeschlossen wurden.

Risikobegrenzungsgesetz für Neuverträge

Der Verkauf von Darlehen wurde von der Bundesregierung mit dem Risikobegrenzungsgesetz zwar eingeschränkt, dieses kann aber nur auf Verträge angewendet werden, die nach August 2008 abgeschlossen wurden. Mit dem Urteil des BGH können jetzt alle Bankkunden, die ihre Immobilie mit einem Darlehen finanzieren, aufatmen. Lange Zeit lebten sie mit der Angst, bei der Immobilienfinanzierung einem Kreditaufkäufer zum Opfer zu fallen, der es mit Zwangsvollstreckungen auf schnelles Geld abgesehen hat.

Originalmeldung: http://presse.immowelt.de/...
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