Viel Platz ist allerdings nicht in den Häusern, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Denn auf dem Gelände eines Kleingartenvereins gilt das Kleingartengesetz, und das lässt lediglich 24 Kubikmeter überdachte Fläche bei einer Firsthöhe von 3,50 Metern zu. Keller sind nicht erlaubt, dafür aber kleine Kühlgruben. Anders sieht es aus, wenn das Pachtland nicht zu einer Kleingartenanlage gehört oder Eigentumsland erworben wird. Dann können auch etwas größere Häuser ihren Platz finden. Die haben dann aber auch ihren Preis: Die Luxus-Kleingartenwohnhäuser bieten ausgewählte Fertighausanbieter schlüsselfertig für rund 120.000 Euro an.
Achtung: Für den Aufbau eines solchen Refugiums kann eine Baugenehmigung fällig werden, erklärt Immowelt.de. Das ist der Fall, wenn einerseits eine gewisse Höchstgrenze beim umbauten Raum erreicht wird und andererseits das Haus auf einem betonierten Fundament oder einer betonierten Bodenplatte steht. Die Vorschriften, die dabei für Gartenhäuser gelten, sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Werden in Konstanz erst bei einem Raumvolumen von 40 Kubikmeter Baugenehmigung erforderlich, so liegt der Wert beispielsweise in Flensburg bei 30 Kubikmeter.
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