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Mieter der eigenen vier Wände

(lifePR) (Nürnberg, )
Mietkauf ist eine verlockende Idee - auf den ersten Blick. Die Verträge können jedoch mit einigen Tücken behaftet sein. Zwar müssen keine Kredite aufgenommen werden, die finanziellen Risiken sind dennoch nicht zu unterschätzen.

Es klingt durchaus verlockend: Beim Mietkauf werden Mieter durch ihre monatlichen Mietzahlungen plus Ansparraten nach Jahrzehnten zum Eigentümer ihrer vier Wände - quasi automatisch. Darlehen müssen dafür keine aufgenommen werden. Entsprechend wird auch die Bonität der Interessenten nicht geprüft. Dennoch sollten ausreichend Liquidität und ein langer Atem vorhanden sein. Denn die finanzielle Belastung des Modells über einen langen Zeitraum ist nicht zu unterschätzen, warnt das Immobilienportal Immowelt.de. In aller Regel ist der Mietzins nämlich höher als die ortsübliche Vergleichsmiete. Außerdem muss ein festgelegter Prozentsatz der Investitionssumme angespart werden - je nach Mietkaufmodell über zweckgebundene Sparbriefe, Geldmarkt- oder Aktienfonds.


Hier können erhebliche Risiken schlummern. Befinden sich die Kapitalmärkte zum Stichtag in einer Baisse, kann es passieren, dass die Fondseinlage nicht die erforderliche Kaufsumme deckt. Auch wer schon im Vorfeld ahnt, dass seine Spardisziplin zu wünschen übrig lässt, sollte lieber die Hände vom Mietkauf lassen, rät Immowelt.de. Sonst geht die Rechnung am Ende nicht auf und es muss doch noch ein teurer Kredit aufgenommen werden.

Und wer sich nicht sicher ist, dass die betreffenden vier Wände tatsächlich den Wunschvorstellungen entsprechen, sollte ebenfalls sehr kritisch die vom Mietkauf prüfen. Denn macht der Eigentümer in spe im Laufe der Jahre einen Rückzieher und entscheidet sich gegen den Kauf, muss er mit finanziellen Einbußen rechnen: Der Kaufpreisanteil, der in der höheren Miete steckt, wird nicht zurückgezahlt, sondern verfällt. Gleiches gilt bei einer Insolvenz des Verkäufers. Man sollte sich also beim Mietkauf darüber im Klaren sein, dass man in eine unternehmerische Beteiligung investiert, die Risiken birgt. Generell ist beim Mietkauf noch eine kleine juristische Feinheit zu beachten, damit alles seine Richtigkeit hat: Die festgeschriebene Kaufabsicht in einem Mietvertrag bedingt, dass der Vertrag notariell beurkundet werden muss, sonst ist er unwirksam.

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