Lautes Schnarchen kann nicht nur den Lebensabschnittsgefährten auf die Palme bringen, sondern auch die Nachbarn. In einem Streitfall waren die Bewohner einer Altbauwohnung derart von den Sägegeräuschen ihres Nachbarn genervt, dass sie eine Mietminderung forderten und die Wohnung fristlos kündigten. Außerdem wollten sie vom Vermieter die Umzugskosten bezahlt bekommen. Denn bei der Anmietung sei ihnen eine modernisierte und ruhige Altbauwohnung versprochen worden.
Vor Gericht scheiterten die klagenden Mieter allerdings mit ihrem Ansinnen (Amtsgericht Bonn; Az.: 6 C 598/08): Bei einem über 100 Jahre alten Gebäude könne ein Mieter nicht den gleichen Schallschutz erwarten wie bei einem Neubau, zitiert Immowelt.de das Urteil. Laut eines Sachverständigen war die Schalldämmung des Gebäudes typisch für ein Haus dieses Alters. Es sei bekannt, dass solche Altbauten wegen ihrer typischen Holzdeckenkonstruktionen tiefere Töne leichter als moderne Häuser übertragen können.
Auch dass die Wohnung als modernisiert angepriesen wurde, beeindruckte die Richter wenig. Denn im Angebot sei auch darauf hingewiesen worden, dass es sich um eine "klassische Altbauwohnung mit Holzboden" handele. Demzufolge darf der Mieter einer Altbauwohnung nicht erwarten, dass keinerlei Wohngeräusche seines Nachbarn in seine Wohnung dringen. Und dass die Schnarchgeräusche des Nachbarn unerträglich laut waren, konnten die Kläger auch nicht beweisen.
Die Angelegenheit ging demnach für die Ex-Mieter nach hinten los: Die Mietminderung und die fristlose Kündigung waren nicht rechtens. Statt Geld zurückzubekommen müssen Sie dem Vermieter die einbehaltenen Mietzahlungen überweisen.