Erneuert der Vermieter die Fenster in einem schlecht sanierten Altbau, so ist der Mieter verpflichtet, mehr zu lüften und zu heizen. Der Vermieter muss den Mieter nicht einmal auf diese Notwendigkeit hinweisen, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Amtsgericht Nürtingen (Az.: 42 C 1905/09). Bildet sich aufgrund einer schlechten Belüftung und Beheizung durch den Mieter Schimmel in der Wohnung, so kann dieser nicht die Miete mindern. Vielmehr kommt er als Verursacher für den entstandenen Schaden auf.
Im verhandelten Fall beschwerten sich die Mieter einer Wohnung über Schimmelbefall und minderten die Miete. Der Vermieter reagierte schnell und beauftragte einen Gutachter damit, die Ursache des Mangels zu ergründen. Anders als von den Mietern vermutet, war nicht ein Wasserschaden Schuld an dem Schimmelbefall. Vielmehr hatten die Mieter die Wohnung kaum gelüftet und beheizt.
Der Fall landete vor Gericht, das dem Vermieter Recht gab: Er kann von seinem Mieter die Mietminderung und die ihm entstandenen Kosten einfordern, da dieser der Verursacher des Schimmelbefalls sei.