Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 294670

AVIV Germany GmbH Nordostpark 3-5 90411 Nürnberg, Deutschland http://www.immowelt.de
Ansprechpartner:in Frau Barbara Schmid +49 911 52025462
Logo der Firma AVIV Germany GmbH
AVIV Germany GmbH

Pollenschutz: Fünf wirksame Tipps für Haus und Wohnung

(lifePR) (Nürnberg, )
Des einen Freud, des andern Leid: Für Pollenallergiker beginnt jetzt wieder die anstrengendste Zeit des Jahres. Wie man sich vor Blüten- und Gräserpollen zumindest in der Wohnung schützen kann, erklärt das Immobilienportal immowelt.de.

Hasel, Birke, Erle oder Weide: Wenn ihre Pollen im Frühjahr zirkulieren, halten sich Heuschnupfengeplagte besser drinnen auf. Immowelt.de zeigt fünf wirksame Tipps gegen den Polleinflug in der Wohnung.

1. Lüften: auf dem Land abends, in der Stadt morgens

Auf frische Luft muss in der Pollenzeit nicht verzichtet werden. Doch zwischen Stadt und Land gibt es Unterschiede: Während in der Stadt zwischen sechs und acht Uhr morgens die Fenster geöffnet werden können, sind auf dem Land die Abendstunden zwischen 19 und 24 Uhr besser zum Lüften geeignet. In ländlichen Gebieten zirkulieren die meisten Pollen zwischen vier und sechs Uhr morgens.

2. Nachrüsten: Pollenschutzgitter für Fenster und Türen

Regelmäßiges Lüften tagsüber ist mit Pollenschutzgittern möglich. Die textilen Gewebe sperren bis zu 90 Prozent der Reiz auslösenden Partikel aus und lassen noch genügend Licht und Luft durch, um ausreichend zu lüften. Pollenschutzgitter gibt es in verschiedenen Größen und bereits ab 10 Euro im Bau- oder Supermarkt. Mittels Klettband wird das Gewebe einfach in die Rahmen von Fenstern und Türen geklebt. Ist die Pollensaison vorbei, können die Gitter leicht wieder entfernt werden. Sie können bis zu drei Jahren halten. Daneben gibt es Pollenschutzgitter auch auf fertigen Spannrahmen, die über Einhängewinkel am Fenster befestigt werden. Beim Kauf sollte man qualitativ gute Produkte wählen, die mit dem Gütesiegel des Polleninformationsdienstes (PID) oder der Europäischen Stiftung für Allergieforschung (ECARF) ausgezeichnet sind.

3. Lüftung mit Pollenschutzfilter

Ist im Haus eine Lüftungsanlage vorhanden, sollte ein Pollenfilter eingesetzt werden, der einen Großteil der zuströmenden Luft frei von Blütenstaub hält. Starke Allergiker können in der Wohnung auch mobile, strombetriebene Luftreiniger aufstellen. Sie sind ab etwa 100 Euro im Baumarkt oder Elektrofachgeschäft erhältlich und sollten mindestens 99% der Luftpartikel filtern können, mit dem Teilchenfilter „Hepa“ ausgestattet sein, wenig Lärm verursachen sowie zur Raumgröße passen.

4. Wohnung täglich wischen

Auch wenn viele Staubsauger über hochwirksame Mikrofilter verfügen, Pollen lassen sich am besten mit einem feuchten Tuch entfernen. Boden, Möbelflächen, Polster und Fensterbänke sollten falls möglich täglich gereinigt werden, da die Pollen fortlaufend über Kleidung, Haare und Haustiere in die Wohnung gelangen können.

5. Textilien öfter waschen

Nach einem längeren Aufenthalt im Freien sollte zu Hause sofort die Kleidung gewechselt werden. Die benutzte Kleidung möglichst nicht in Schlaf- oder Wohnräumen ablegen und bald waschen. Auch Bettwäsche, Vorhänge und Teppichvorleger sollten häufiger gewaschen werden, um erhöhte Pollenkonzentration zu vermeiden. Es empfiehlt sich, die Wäsche im Haus zu trocknen, damit sich der Blütenstaub nicht erneut verteilen kann.

Web-Links:

Dieser Artikel mit Pressebild zum Download:

http://presse.immowelt.de/...

Originalmeldung:

http://presse.immowelt.de/...

AVIV Germany GmbH

Das Immobilienportal immowelt.de ist mit monatlich bis zu 3,5 Mio Besuchern (comScore Media Metrix, Stand: Januar 2012) und bis zu 1,2 Millionen Immobilienangeboten pro Monat einer der führenden Online-Marktplätze für Wohnungen, Häuser und Gewerbeimmobilien. Zusätzliche Verbreitung erreichen die Inserate über 50 Zeitungsportale, als crossmediale Annonce in zahlreichen Tages- und Wochenzeitungen sowie über Apps für iPhone, iPad, Android-Smartphones und Windows Phone.

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.