Für ein nach Wunsch gestaltetes Haus ist ein Architekt der richtige Baupartner. Er plant, koordiniert und organisiert das Bauvorhaben vom ersten Entwurf bis zur Fertigstellung. Er steht dem Bauherrn gegenüber allen am Bau Beteiligten - wie Fachplanern, Baufirmen und Behörden - zur Seite. Eine Wohnhauslösung nach Maß erfordert jedoch enge Zusammenarbeit und viel Engagement beider Partner. Daher kann ein Architekt trotz intensiver Planung keine Festpreisgarantie bieten - Leistung und Honorar sind aber transparent, da sie einer verbindlichen Preisvorgabe durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unterliegen, erklärt das Fachportal bauen.de.
Generalübernehmer und Generalunternehmer
Bauherren, die bereits eigenen Grund und Boden besitzen, können sich ihr Traumhaus von einem Generalunternehmer oder Generalübernehmer meist zum Pauschalpreis errichten lassen. Der Generalübernehmer bietet alle Planungs- und Bauleistungen, führt diese jedoch nicht selbst aus, sondern vergibt sämtliche Leistungen an Nachunternehmer. Seine Hauptaufgabe liegt in der Steuerung und Überwachung des Bauvorhabens. Im Unterschied dazu erbringt der Generalunternehmer außer der Planung alle Leistungen zur Gebäudeerrichtung selbst oder vergibt nur Teile an Nachunternehmer. Behördlich gilt der Grundstückseigentümer als Bauherr.
Fertighaushersteller
Baugrundbesitzer, die wenig Zeit und Geld in eine individuelle Hausgestaltung investieren möchten, entscheiden sich für den Fertighaushersteller. Ein Großteil des Fertighauses wird in der Halle vorgefertigt und auf der Baustelle nur noch montiert. Die reine Bauzeit von nur zehn bis zwölf Wochen ist damit relativ kurz. Zudem garantieren Hersteller meist einen Festpreis. Da alle Bauteile erst nach umfangreicher Bemusterung in Produktion gehen, müssen die meisten Entscheidungen aber schon früh fallen: Nachträgliche Änderungen der Ausstattung sind meist aufwendig und teuer.
Bauträger
Wer ohne Baugrund ist, kann von einem Bauträger Grundstück und Haus aus einer Hand erwerben. Als Grundstückseigentümer verkauft er ein Bauträgerobjekt, ist Vertragspartner der Baufirmen und Bauherr gegenüber den Behörden. Der Erwerber ist bei Abschluss des Bauträgervertrages somit Käufer und nicht Bauherr. Dies bedeutet ein geringes Mitspracherecht während der Ausführungsphase, aber auch weniger Eigenverantwortung und Stress. Um teures Nachfinanzieren durch nachträgliche Änderungen und fehlende Leistungen zu vermeiden, sollten Käufer die Bau- und Leistungsbeschreibung sorgfältig kontrollieren. Sie enthält detaillierte Angaben zu Bauweise, Ausstattung und Leistungen, die der Festpreis beinhaltet. Darauf weist das Fachportal bauen.de hin. Wer schon im Vorfeld die Unternehmensreferenzen des Bauträgers begutachtet und Sicherheitsleistungen für den Insolvenzfall vereinbart, schützt sich vor finanziellem Schaden und ist bestens für eine gute Zusammenarbeit vorbereitet.